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Hallo Frau Bader, ich habe meine Frage schon einmal gestell (Betreff Kündigungsfrist lucywu) habe aber leider die Antwort nicht verstanden. Deshalb nochmal: Ich habe noch bist 13.09.04 Erziehungsurlaub, 14.09.04 wäre Arbeitsbeginn. Nun soll ich aber auf wunsch meiner Firma schon am 23.08.04 beginnen, als Pauschalkraft bis zum 13.09.04. Danach wieder normal, ich befürchte aber dass, man mir Kündigen will. Ich möchte nun wissen: 1. Wenn ich 23.08- 13.09.04 Pauschal arbeite hebt sich dadurch mein normaler Vertrag auf? 2. Erklärt sich dadurch mein Erziehungsurlaub als beendet, und man kann mir schon am 30.08.04 die Kündigung geben? 3. Könnte mir meine Firma wenn ich wieder schwanger "wäre" eine Änderungskündigung geben, mit einer eduzierung der Wochenstunden von 40 auf 30 ohne Lohnausgleich. Danke für ihre Hilfe
Hallo, Ich weiß nicht, was Sie mit Pauschalarbeit meinen. Sie können auf jeden Fall für diese Zeit einen befristeten Vertrag schließen, der mit Ende des EU aufhört.Dann wäre der EU nicht eher beendet. Nein, bei SS ist eine Kü (auch Änderungskü) nicht so einfach möglcih. Gruß, NB
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