MeGu
Hallo Frau Bader. Ich befinde mich aktuell noch in elternzeit, diese endet aber im Juni. Mein Arbeitgeber hat mir heute geschrieben und mich darauf hingewiesen dass sich während meiner Abwesenheit die manteltarifveträge für Gastronomie geändert haben. Ich soll nun einen angepassten neuen Vertrag unterschreiben. Geändert haben sich laut manteltarifvertrag die max. wöchentliche Arbeitszeit und mindestlohn. Ich habe immer 45h die woche gearbeitet und dafür ein fixes Monatsgehalt bekommen. Nun dürfte ich nur noch 39h die woche arbeiten und soll mit Stundenlohn bezahlt werden welcher ein durchschnittliches errechnetes Monatsgehalt ergäbe. Dieses neue Durchschnitt Monatsgehalt liegt nun aber 300 Euro unter meinem bisherigen. Mich würde interessieren ob ich diesem neuen Vertrag zustimmen muss. Mfg
Hallo, in der Normenpyramide steht der TV über dem Einzelvertrag - aber wegen des Günstigkeitsprinzipes müssen Sie den Arbeitsvertrag nicht ändern, wenn es Ihnen Nachteile bringt Liebe Grüße NB
MeGu
Edit: Es handelt sich nicht um Änderungen der Tarifverträge sondern darum dass mein AG diese erstmalig einführt. Hier Ausschnitt aus Briefverkehr mit AG: Der Manteltarifvertrag wurde inzwischen als allgemeinverbindlich erklärt, das bedeutet, dass der Manteltarifvertrag inzwischen gesetzlich vorgeschrieben ist und sich jeder daran halten muss. Wir mussten unsere Arbeitsverträge an den Manteltarif anpassen, deswegen gibt es neue Arbeitsverträge, die den aktuellen gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
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