Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitsstundenreduzierung vor schwangerschaft

Frage: Arbeitsstundenreduzierung vor schwangerschaft

aufderwolke

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Folgendes Problem ich war bis Mitte April mit 30 Arbeitsstunden angestellt . Vertrag wurde auf meinen Wunsch ab 19 .April auf 20 Arbeitsstunden reduziert. Kurze Zeit später wurde die Schwangerschaft 26.April vom Arzt festgestellt und den Arbeitgebern gemeldet . Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber ausgestellt . Wie wird der mutterschutzlohn berechnet ? 3 Monate rückwirkend ? Oder wegen der Vertragsänderung weniger da eine Vertragsänderung ein (neuer Arbeitsvertrag ist ?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen das, was Sie ohne BV bekommen würden. Sonst hätten Sie ja aufgrund der Schwangerschaft Vorteile. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Der Mutterschutzlohn berechnet sich nur nach dem aktuell gültigen Vertrag.


MamaausM

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Du bekommst beim BV das Gehalt so wie vereinbart. Da du de Arbeitszeit reduziert hast, gilt der neue Vertrag.


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