binchen0679
Ich bin gerade in Elternzeit. Ich habe 2 Kinder ( 27 und 8 Monate). Ich würde eigentlich ab März wieder anfangen zu arbeiten. Jetzt bin ich aber erneut Schwanger. Stichtag ist ende Juli. Nun wenn ich ab März nicht arbeiten könnte sondern von meinen Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot ausgestellt bekomme. Bekomme ich dann trotzdem Lohn und könnte mich mein Arbeitgeber kündigen??? Oder da ich garnicht die Arbeit angetreten habe könnte es sein das ich dann keinen Lohn bekomme??? Ich danke schon mal im Voraus für die Antwort.
Hallo, kündigen kann er nicht, da Sie besonderen Kü-Schutz haben. Sie bekommen also vom ersten TAg an den normalen Lohn bis zum beginn des Mutterschutzes. Liebe Grüsse, NB
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