olivijab
Liebe Frau Bader, ich bedanke mich schon mal im voraus! Folgender Fall: Ich bin bei der Firma mit weniger als 10 Mitarbeiter seit über 10 Jahre in Vollzeit. Im Jahr 2011 hatte ich 1 Jahr Elternzeit, anschließend war ich ca. 7 Mo. wieder Vollzeit beschäftigt, da wir zu dem Zeitpunkt eine Kinderbetreuung organisieren konnten. Danach war ich wieder in Mutterschutz und 1 Jahr Elternzeit mit meinem 2 Kind. Da wir Kinderbetreuung nicht abdecken konnten, nahm ich noch 2 Jahre Elternzeit, aber gleichzeitig arbeitete ich auch auf Minijob mit Home Office bei meinem Arbeitgeber. Eigentlich soll es noch bis August laufen. Ich hatte gerade ein Gespräch mit Arbeitgeber, daraus ist nicht erfreuliches rausgekommen. (Es ist aber andere Geschichte) Also bekomme ich Aufhebungsvertrag, weil mir nur eine Vollzeitstelle angeboten wurde, Teilzeit ist nicht drin. Vollzeit kann ich leider nicht nachgehen, zumind. in der Firma, weil allein Arbeitsweg über 2 Std. ist. Für mind. 11 Std. am Tag kann ich Kinderbetreuung nicht abdecken. Minijob wurde mir direkt mit gekündigt. Ich wollte bei Arbeitsamt alles erfragen, habe mich da direkt gemeldet, bekomme aber erst in einem Monat ein Beratungsgespräch. Meine Fragen: - Wie wird Arbeitslosengeld in meinem Fall berechnet? Ich bin von der SV-pflichtigen Gehalt ausgegangen (Zeiten vor Elternzeit), aber die Dame bei Arbeitsamt, die meine Daten aufgenommen hat, meinte, dass ich mit Minijob mein Anspruch verstrichen habe, sie war sich aber nicht sicher. - Kann man Elternzeit verkürzen? Dann bin ich ehe frei für Arbeitsmarkt. - Bekomme ich durch Aufhebungsvertrag eine Sperrfrist? Die Meinungen im Internet sind geteilt. Wirkt sich dann auch die Verkürzung von Elternzeit darauf aus? Ich habe irgendwie zur Zeit Fragen über Fragen, aber es sind die wesentlichen. Ich BEDANKE mich noch mal im Voraus!
Hallo, Sie möchten eine ausführliche Eunzelberatung, das kann dieses Forum leider nicht bieten. Bitte kurz und allgemein fragen Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Guten Tag, Ich befinde mich in meiner 2. Schwangerschaft während meiner Elternzeit. Meine Elternzeit endet am 31.01.2025 d.h. Ich müsste am 03.02.2025 arbeiten. Mein Mutterschutz beginnt schon Anfang Mai. Mein Arzt wird mir vermutlich ein bv ausstellen so wie es aussieht. Da ich am 31.01 meinen Termin habe ist die Frage, müsste man das Beschä ...
Hallo Frau Bäder, ich ging 2021 ins Beschäftigungsverbot, ich arbeitete im öffentlichen Dienst in Vollzeit 38.5 Std. Jetzt zum 01.01 wollte ich wieder zum Arbeiten anfangen mit 16 Std. Die 25 Tage Resturlaub aus dem Berufsverbot habe ich jetzt komplett genommen. Ist es rechtens, dass ich den Januar als "16 Std. -Kraft" ausgezahlt bekomme, weil ...
Bin seit 2017 im Unternehmen. Ich habe 2 Kinder bekommen und war insgesamt 4 Jahre weg. Davor war ich Teamassistenz mit einer jährlichen Bonuszahlung (nach erreichen von jährlich neu definierten Zielen) und einem eigenen festen Parkplatz. Jetzt habe ich eine andere Stelle im Unternehmen bekommen in der Arbeitssicherheit. Obwohl gerade meine al ...
Hallo, Seit über 6 Jahren arbeite ich bei einer Genossenschaftsbank. Ich habe laut dem Tarifvertrag das Recht 3 1/2 Jahre Elternzeit zu nehmen. Außerdem möchte ich nach der Elternzeit nur noch 20 Stunden in der Woche arbeiten und nicht mehr Vollzeit. Muss ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben oder reicht ein Ergänzungsvertrag?
Hallo, Ich habe folgende Frage: Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz. Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV. Wie soll ich vorgehen? ...
Hallo, meine Elternzeit endet am 14. Juni. Leider habe ich vergessen die 3 Monate Kündigung vorher einzureichen. Nun habe ich gelesen, dass wenn man nicht da genau zum Ende der in derzeit gekündigt ist auch so geht. Kann ich also zum 15. Juni kündigen? Muss ich meinen Resturlaub in der Kündigung erwähnen? Wann kann ich ihn einfordern? mit freund ...
Hallo, Ich bin seit erster Tag Elternzeit krankgeschrieben. Nach 3 Wochen leht mein Arbeitgeber mein Gehalt zu zahlen. Darf er dass? LG
Mein Elternzeit endet bald. Ich werde dann von meiner Teilzeit in Elternzeit in einen Brücken -Teilzeitvertrag wechseln. Das ist alles schon geklärt und unterschrieben. Nun habe ich unter der Hand erfahren, dass die Firma meinen Bereich bald umstrukturieren möchte und dabei Stellen abbauen will. Ich leite diesen Bereich. Er soll mit einem ander ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin aktuell in Elternzeit- diese endet im Dezember, sodass ich ab 01.01. wieder in TZ arbeiten würde. Nun ist relativ klar das ich gesundheitlich auf unbestimmte Zeit ausfalle. Eine AU habe ich bisher nicht, da nicht notwendig. Ich bekomme bei AU ab 01.01. ja mein TZ Gehalt für 6 Wochen bezahlt und danach KG. Ab ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...
Die letzten 10 Beiträge
- Verlängerung EZ
- Schwester passt auf Bruder auf
- Stille Geburt 36. SSW
- Änderungskündigung
- Arbeitsvertrag
- Schwanger/Krankengeld
- Kündigung in Elternzeit wegen Betriebsaufgabe
- Meine Eltern wollen die obsorge meines kindes
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot