Danies21
Sehr geehrte Frau Bader, Ich war 21 -monate in Elternzeit, habe nur 1 Jahr Elterngeld bekommen. Habe in der Elternzeit 2 Monate Mini Job gearbeitet 400 dann gekündigt. Bei meinen alten Arbeitgeber habe ich in der Elternzeit auch gekündigt, da ich nicht klar kam mit Ihm. Habe jetzt mein Beschäftigungsverbot Urlaub ausgezahlt bekommen 1 Monatsgehalt. Habe jetzt einen neuen Job mit 6 Monate Probezeit, arbeite grade 2 Monate dort in Teilzeit, habe aber schon erfahren das ich sehr wahrscheinlich gekündigt werde. Leider ist es nicht einfach mit Kleinkind was krank wird, beides in ein klang zu bringen. Nun zu meiner Frage ich habe 5 Monate bis jetzt 2017 Lohnstreifen, steht mir Arbeitslosengeld zu? Das Elterngeld wird doch nicht mir eingerechnet beim Arbeitslosengeld oder? Oder die 18 Jahre Vollzeitberufstätigkeit vor der Schwangerschaft. Leider habe ich in der Elternzeit schon gesehen wie schwer es ist überhaupt einen Job als Mutter zubekommen. Leider ist es uns Finanziell nicht möglich das ich nur Hausfrau sein kann. Ich mache mir halt nun große sorgen, ich hoffe sie können mir helfen
Hallo, waren Sie denn über 12 Mo versicherungspflichtig beschäftigt (also mehr als Minijob)? Dann haben Sie einen Anspruch. Liebe Grüße NB
Danies21
Hallo Frau Bader Leider nein keine 12 Monate. Ich habe Feb bis März einen Mini Job gehabt in der Eltern Zeit. Dann habe ich meinen Resturlaub ausgezahlt bekommen. Und jetzt bin ich 2 Monate im Beschäftigungsverhältnis
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