Hallo,
ich würde gerne wissen wie sich das Arbeitslosengeld 1 berechnet, wenn das Elterngeld zu ende ist und man während dieses bekommen hat noch Teilzeit (10h/Woche) gearbeitet hat. Diese Teilzeitstelle endet zusammen mit dem Elterngeld.
Fließt diese Teilzeitbeschäftigung mit in das Arbeitslosengeld ein oder berechnet es sich nur aus der Beschäftigung, die ich vor dem Elterngeld hatte.
PS. Die Teilzeitbeschäftigung habe ich ein halbes Jahr nach der Geburt meines Kindes begonnen und ist für 1 Jahr befristet. Außerdem war ich bereits 4 Monate vor der Geburt arbeitslos.
Liebe Grüße
von
Lucky27
am 03.08.2023, 20:51
Antwort auf:
Arbeitslosengeld 1 nach Elterngeld
Hallo,
Die Antwort liefert § 132 SGB III:
Wenn innerhalb der letzten zwei Jahre vor Entstehung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld kein Bemessungszeitraum von mindestens 150 Tagen gebildet werden, wird das Arbeitslosengeld nicht nach dem Entgelt des Leistungsberechtigten bemessen (§ 133 Absatz 4 SGB III), sondern fiktiv berechnet, d.h. es wird ein fiktives Arbeitsentgelt zugrunde gelegt
Bei der fiktiven Bemessung stellt die Agentur für Arbeit zunächst die Qualifikationsgruppe fest, auf welche Tätigkeit unter Beachtung der beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten, Erfahrungen, und örtlichen Mobilität die Vermittlungsbemühungen für den Leistungsberechtigten in erster Linie zu erstrecken sind. Das tarifliche Entgelt, welches für solche Tätigkeiten gilt, wird zur Grundlage für die Bemessung des Arbeitslosengeldes gemacht.
Grundsätzlich ist das Arbeitslosengeld von seiner Natur her eine Lohnersatzleitung. Es soll also den Lohn ersetzen, den der Arbeitslose erhalten hätte, wenn er nicht arbeitslos wäre. Je weiter das Entgelt für die Bemessung aber zeitlich zurück liegt, umso weniger kann es dem aktuellen Lohnausfall entsprechen. Durch die Regelung des § 132 SGB III soll verhindert werden, dass ein Entgelt für die Bemessung des Arbeitslosengeld zu Grunde gelegt wird, das nicht dem aktuellen Lohnausfall entspricht.
Um Arbeitslosengeld I nach der Elternzeit zu bekommen, müssen Sie vor der Babypause sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein und in einem Zeitraum von zwei Jahren mindestens zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Die Elternzeit selbst zählt für drei Jahre als Anwartschaftszeit.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.08.2023
Antwort auf:
Arbeitslosengeld 1 nach Elterngeld
Das ALG 1 berechnet sich hauptsächlich nach den Arbeitsstunden die du jetzt zur Verfügung stehst bzw. dein Kind in der Betreuung ist.
Ansonsten müßten das die Rest-Monate sein - die 4 Monate vor der Elternzeit werden abgezogen.
von
Lena_1922
am 04.08.2023, 10:18
Antwort auf:
Arbeitslosengeld 1 nach Elterngeld
Wenn du sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst, zählt es bei der Berechnung. Es steht dir grundsätzlich ALG1 als Versicherungsleistung in der Höhe zu wie du eingezahlt hast. Bei 10h die Woche wäre das recht wenig…Allerdings musst du auch mind. 15h/Woche dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, um ALG1 erhalten zu können - sprich nicht mehr arbeitslos zu sein. Grundsätzlich erwirbst du für 12 Monate Kindererziehung 6 Monate Anspruch auf ALG1.
Ich würde bei der Agentur für Arbeit anrufen und einen Rückruf von der Leistungsabteilung erbeten. Dann hast du die Info zur Berechnung aus erster Hand von Menschen, die tagtäglich genau damit zu tun haben.
von
Succero
am 04.08.2023, 20:54