Melbell
Hallo Frau Bader, ich bin im zweiten Elternzeitjahr, beziehe zur Zeit Arbeitslosengeld 1 und bin wieder Schwanger. Meine erste Tochter ist am 18.12.14 geboren, ich habe also Eltergeld bis zum 18.12.15 erhalten. Nun beziehe ich Arbeitslosengeld, da mein AG mich im zweiten Elternzeitjahr nicht mit weniger Stunden beschäftigen konnte. Ich bin erneut schwanger, errechneter Termin 29.9.16. mein Frauenarzt würde mich am liebsten Krankschreiben bis zur Geburt. Aber wie wirkt sich das auf die Höhe meiner Bezüge aus? Wieviel bekomme ich von der Krankenkasse (ALG1 ca. 900€) und wie wirkt sich das auf das Elterngeld aus? Aus dem Forum weiss ich das Monate mit ALG1 als Nullrunden zählen, aber was ist mit den Monaten in dem ich das alte Elterngeld für meine andere Tochter bekommen habe??(Sep-Dez15) und wenn ich jetzt krank geschrieben werde was ist mit den Monaten? Ich hab mal gehört das dann die Monate davor angeschaut werden... Ich bin sehr verwirrt und für mich hängt einiges vom finanziellen ab. Vielen Dank schon mal für ihre antwort.
Hallo, es zählen die letzten zwölf Monate vor der Geburt, außer Monaten, in denen man Elterngeld oder Mutterschaftsgeld bekommen hat. Monate mit Arbeitslosengeld sehen als Monate mit 0 Euro. Daran ändert auch eine Krankschreibung nichts. Liebe Grüße NB
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