Hallo, ich bin 3 Jahre in elternzeit und jetzt wurde ich gekündigt zum 3 geburtstag weil in meinen Beruf die Betreuung von der kleinen nicht gesichert ist ( schulbusfahrerin) ich arbeite aber noch 2 mal die Woche bei ihm auf 165 Euro wo meine Tochter bei meinen Eltern ist . Kann ich mich überhaupt arbeitslos melden wenn meine Tochter nicht 5 tage in den Kindergarten geht ? Unser kita hat von 7.30 bis 13 uhr geöffnet
Liebe grüße
von
Busfahrerin
am 29.10.2018, 19:13
Antwort auf:
Arbeitslosengeld 1 nach Elternzeit
Hallo,
der Arbeitgeber kann frühestens am ersten Arbeitstag kündigen.
Im vorliegenden Fall scheint es ja aber doch so zu sein, dass Sie kündigen müssen, denn Sie scheinen den Vertrag nicht erfüllen zu können.
Der richtige Weg wäre, dafür zu sorgen, dass Ihre Tochter in der Zeit, wo Sie arbeiten, im Kindergarten fremd betreut wird.
Arbeitslosengeld 1 bekommen Sie auch nicht, da Sie dem Arbeitsmarkt ja augenscheinlich nicht zur Verfügung stehen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.10.2018
Antwort auf:
Arbeitslosengeld 1 nach Elternzeit
Einspruch gegen die Kündigung, und zwar schnellstens wenn noch nicht erfolgt.
Man darf dir die Kündigung mit entsprechenden Fristen frühstens am ersten Tag nach der EZ geben. Hast du sie vorher erhalten, solltest du dagegen vorgehen. Hast 3 Wochen Zeit um Kündigungsschutzklage einzureichen, sonst gilt die als angenommen. was dir auch eine Sperre beim ALG1 einbringen kann. Du dagegen musst entweder selbst kündigen, dann gibt es evtl eine Sperre, wobei Kündigung wegen mangelnder Kinderbetreuung mit vorheriger Absprache mit dem Amt das meistens nicht mit sich bringt. Oder eben ab Ende der EZ wieder so arbeiten wie es in deinem Vertrag steht.
Warum kann die Betreuung nicht gesichert sein? Warum ist das Kind noch nicht im KiGa? Könnten deine Eltern die zeit evtl überbrücken bis du einen Betreuungsplatz hast?
Um ALG1 zu bekommen musst du mindestens 15 Std die Woche arbeiten können, dann gibt es das wenigstens anteilig. Kind muss nicht in den KiGa sein, aber Betreuung wie gesagt sicher. Um das zu kontrollieren stecken die auch gerne die Leute mal in irgendwelche Maßnahmen.
von
Felica
am 29.10.2018, 19:36
Antwort auf:
Arbeitslosengeld 1 nach Elternzeit
Gibt es im ganzen Ort keine Betreuungsmöglichkeit die über 13 Uhr hinaus geht? Das hieße ja, das in diesem Ort kaum jemand Arbeiten gehen kann, der nicht Großeltern oä zur Betreuung ab 13 Uhr hat.
Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
Ich lasse mich da gerne eines Besseren belehren - aber ich habe sowas noch nie gehört.
Wenn es nämlich doch Betreuungsmöglichkeiten gibt, dann solltest du mit der Stadt sprechen, dass du diese benötigst da sonst die Arbeitslosigkeit droht.
von
cube
am 30.10.2018, 08:45
Antwort auf:
Arbeitslosengeld 1 nach Elternzeit
In einem Dorf keine Seltenheit, also das der KiGa nur bis 13.00 Uhr offen hat. TaMü muss es auch nicht überall geben.
Denke aber mal das die Uhrzeit morgens eher ein Problem ist. Welcher Schulbus startet erst so ab 8.00 Uhr? wenn KiGa erst um 7.30 aufmacht, dürfte die Userin kaum sofort danach am Arbeitsplatz sein. Selbst wenn, die Kinder in der Schule unseres Kindes werden teils um 6.50 abgeholt, damit sie um 7.50 an der Schule sind. da musste der Busfahrer aber erst zur ersten Adresse schon hingefahren sein. Bis zu 1 Std Fahrzeit ist zulässig und das wird an vielen Stellen ausgereizt. Geht auch gar nicht anders weil kreisweite Schule.
von
Felica
am 30.10.2018, 19:17