Guten Morgen Frau Bader,
Ich bin der 27 Schwangerschaftswoche. Vor 2 Jahren hatte ich mich arbeitslos gemeldet (arbeitsverhältins selbst gekündigt- Sperrzeit von 3 Monaten gehabt) und wieder abgemeldet da ich für 2 Jahren im Ausland war. Mir wurde gesagt mein Arbeitslosengeld 1 Anspruch ruht in der Zeit, wenn ich zurück komme kann ich mich noch mal arbeitslos melden. Meine Frage bin in der 27 Schwangerschaftswoche und wieder in Deutschland kann ich mich trotz der Schwangerschaft arbeitslos melden?
Vielen Dank im Voraus!
von
G.Oez
am 11.02.2019, 09:37
Antwort auf:
Bekomme ich Arbeitslosengeld 1 ?
Hallo,
Sie müssen versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein und lange genug in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben: mindestens 12 Monate in den letzten 2 Jahren (unter bestimmten Umständen gelten abweichende Voraussetzungen).
Die Zeit kann sich unter bestimmten Voraussetzung, zum Beispiel wenn man ein Kind erzieht, verlängern. Bei Ihnen kommt es darauf an, warum im Ausland waren und ob Sie es schriftlich haben, dass die Zeiten dann ruhen.
Das kann ich auf die Ferne nicht beurteilen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.02.2019
Antwort auf:
Bekomme ich Arbeitslosengeld 1 ?
Im europäischen Ausland gearbeitet oder einfach nur im Ausland gewesen?
von
cube
am 11.02.2019, 09:46
Antwort auf:
Bekomme ich Arbeitslosengeld 1 ?
Nur im Ausland gewesen.
von
G.Oez
am 11.02.2019, 10:00
Antwort auf:
Bekomme ich Arbeitslosengeld 1 ?
Du kannst ALG beantragen, es wird aber nach 2 Jahren ohne sozialversicherungspflichtiges Einkommen nicht anhand deines letzten Gehaltes berechnet werden. Du wirst ein fiktives ALG bekommen, was idR deutlich geringer ausfällt als das "normale" ALG.
Wenn du arbeitsfähig bist, kannst du dich natürlich arbeitslos/suchend melden - ich würde das alles mit dem Amt besprechen. Wirklich lange wirst du ja nicht mehr arbeiten können und es werden - sofern du keinen Partner hier hast, der für dich mit aufkommt - eher schwierig werden, was dein Elterngeld zB angeht. Da wird es nur der Mindestsatz von 300 Euro sein. Elternzeit hast du im Prinzip auch nicht ohne Arbeitgeber (es sei denn, du findest tatsächlich jetzt noch einen AG, was ich aber ehrlich gesagt bezweifle) und nach der Zeit, die du dann noch zu Hause mit Kind warst, sieht es eben auch nicht so doll mit Geld vom Staat aus. Du hast ja dann noch länger nichts erwirtschaftet...
Besorg dir schnellstmöglich einen Termin beim Arbeitsamt und besprich das alles mit denen!
von
cube
am 11.02.2019, 11:36