claudiaundben
hallo, i möchte zum ende meiner elternzeit bei meinem ag kündigen (wegen mobbing, lange geschichte... auch erstmal egal), 1 Frage: steht mir nach meiner elternzeit arbeitslosengeld zu, bis ich einen neuen job gefunden habe?? ich habe vor der elternzeit 10 jahre in vollzeit dort gearbeitet. 2 Frage: wie wird das berechnet? nach meinem damaligen gehalt? oder nach elterngeld (1 jahr elterngeld, 1 jahr gar kein einkommen- das hat mein mann komplett überbrückt) 2a: bzw wenn man in 2 jahr elternzeit, wo man gar kein einkommen hatte auf 400 euro basis arbeitet?? wird das mit in die berechnung eingezogen? od gilt da auch nur der vollzeitjob vor der elternzeit. 3 Frage: wie lange ist die Sperre, wenn man selber kündigt?? 4 Frage: wenn ich innerhalb der elternzeit kündige?? wie verhält sich dass dann mit dem alg und dem restanspruch elternzeit?? und auch mit der versicherung für mich und mein baby. der kleine ist über mich mit familienversichert.ich bin verheiratet. ginge das dann über meinen mann oder über das arbeitsamt? kann der ag die kündigung innerh der elternzeit ablehnen? und zu letzt 5 Frage: ich habe meine elternzeit auch genutzt um mich beruflich umzuorientieren. vom kaufmännischen in einen mehr künstlerischen bereich (fotostudium). könnte mich das arbeitsamt zwingen, mich wieder in einem kaufm bereich zu bewerben, obwohl ich zukünftig als fotografin weiterarbeiten möchte?? Qualifiziert wäre ich für beide bereiche, aber möchte wie gesagt nicht mehr in den kaufm bereich, da ich mir mit viel fleiss und schweiss eine neue qualifikation erworben habe für meine zukunft. danke schon mal gruss claudia
Hallo, 1. Ja, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen 2. Je nach Dauer der EZ. Wahrscheinlich fiktiv 3. Bis zu 3 Mo. 4. Dann bekommen Sie es trotzdem nicht, siehe 1. 5. Ja nachdem wo die Chancen besser sind u die Ausbildung passt Liebe Grüsse, NB
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