Mitglied inaktiv
Hab mal eine Frage, bin jetzt mit meinem 2. Kind in Elternzeit (ging ineinander über). Im Sommer läuft das 2. Jahr ab und ich könnte Halbtags wieder arbeiten gehen, da beide Kinder einen KitaPlatz haben. Nun hat mein Boss leider keine Halbtagsstelle - wahrscheinlich sagt er - für mich. Sind auch nur eine kleine Kanzlei, so dass ich auch keinen Anspruch drauf habe. Meine Frage ist nun, wenn wir uns drauf einigen, dass er mich kündigt, da mir das 3. Jahr Elternzeit auch nix nutzt, wenn er mich nächstes Jahr auch nur 40 Stunden/Woche einstellen will (wie denn mich zwei Kleinkiindern???). Kriegt ich dann - bin ja dann arbeitsuchend - Arbeitslosengeld? Wird das Gehalt meines Mannes dann schon angerechnet oder erst bei Hartz IV? Bin sind der Ausbildung -fast 20 Jahre - dort angestellt und war noch nie in so einer Situation, deshalb habe ich null Ahnung. Danke für Eure Antworten Yvonne
Hallo, der AG kann in der EZ nicht kündigen. Sie müssen selber kündigen u werden uU gesperrt. Unabhängig davon erhalten Sie anteilig nur soviel ArbGeld, wie Sie dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo! Dein Chef kann in der Elternzeit oder zum Ende dieser nicht kündigen- er könnte erst am ersten Arbeitstag nach EZ kündigen und dann müßte er die Kündigungsfristen einhalten- wäre also Blödsinn sich kündigen zu lassen, kündige lieber selbst 3 Monate vorher zum Ablauf der EZ. Ob Du gekündigt wirst oder selbst kündigst spielt keine Rolle, da Du aus Gründen der Kindesbetreuung kündigst- da gibt es keine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe. Wenn Du mind. 15 Std/ Woche arbeiten kannst und Dich arbeitslos meldest, kannst Du ALG I beantragen. Aber: das gibt es nur anteilig für die Stundenanzahl, in denen Du wöchentlich zur Verfügung stehst. Sprich: halbe wöchentliche Arbeitszeit, halbes Arbeitslosengeld. Das Gehalt Deines Mannes spielt dabei gar keine Rolle. Wichtig ist nur, dass Deine Verfügbarkeit durchgehend gegeben ist- sprich es keine längeren Schließzeiten der Kita gibt, die Du nicht überbrücken kannst. Gruß :-)
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