Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitslosengeld in der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitslosengeld in der Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich habe mal eine Frage: Ich bin im Januar 2009 Mutter von Zwillingen geworden. Muss mich nun aufgrund Schließung meiner Arbeit Arbeitslos melden. Habe ich heute getan. Die haben gesagt, dass ich nur Arbeitslosengeld bekommen würde, wenn ich dem Arbeitsmarkt 15 Stunden wtl. zur Verfügung stehe. Aber ich kann noch nicht wieder arbeiten. Die Beiden werden im Januar 2010 erst ein Jahr alt und ich möchte und kann noch nicht wieder arbeiten. In 2 Jahren sieht das anders aus. Bekomme ich nun kein Arbeitslosengeld? Aber ich dachte es steht mir zu? Ich habe 13 Jahre lang gearbeitet oder einen Tag Arbeitslos zu sein. Vielen Dank für Ihre Antwort. LG Sabrina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man bekommt nur ArbGeld I, wenn man tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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ja nicht zu Verfügung stehen kannst. Ggf. ist der Vater der Kinder für Dich unterhaltspflichtig oder Du mußt Sozialhilfe beantragen. Falls nicht verheiratet, kläre ab, wie das mit der Krankenversicherung läuft. Es ist leider so. Selbst wenn Du vorher Vollzeit und jetzt aufgrund der Kids nur noch Teilzeit arbeiten könntest, bekämest Du nur anteilmäßig Teilzeit ALG. LG Peeka


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