amalia84
Liebe Frau Bader, eine Frage zum Thema ALG I. Mein Sohn ist am 1.6.2019 geboren, ich werde 2 Jahre in Elternzeit sein, d.h. bis 31.5.2021. Wir wünschen uns zeitnah ein zweites Kind, so dass ich vermutlich die erste Elternzeit kommendes Jahr unterbrechen werde, um erneut in Mutterschutz und danach wieder für 2 Jahre in Elternzeit mit einem zweiten Kind zu gehen. Arbeiten würde ich dann vermutlich 2023 wieder und wäre damit mehr als 3 Jahre aus dem aktuellen Beruf raus. Ich gehe davon aus, dass mein Arbeitgeber mir eh kündigen wird, da bereits Andeutungen dieser Art kamen. Ist es richtig, dass ich - auch bei 2 Elternzeiten - nach mehr als 3 Jahren keinen Anspruch mehr auf ALG I hätte, sondern auf ALG II fallen würde? Oder ist dies anders gelagert, da jede Elternzeit gesondert zählt und 3 Jahre ab Geburt des zweiten Kindes gezählt würden? Vielen lieben Dank für eine Antwort!! LG Amalia
Hallo, doch, das ist möglich Die Voraussetzungen erklärt das Ministerium sehr gut: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/muss-ich-waehrend-der-elternzeit-beitraege-zur-arbeitslosenversicherung-zahlen-/124872 Liebe Grüße NB
mellomania
wäre es keine option für dich, aktiv nach neuer arbeit währen der elternzeit zu schauen, auch währen der zweiten elternzeit schon in tz woanders zu beginnen um überhaupt nicht auf hilfen angewiesen zu sein? wenn du jetzt schon weißt dass du nach der elternzeit gekündigt wirst? das problem ist, dass du jetzt noch gar nicht weißt, ob du überhaupt so schwanger wirst um die elternzeit beenden zu können für einen neuen mutterschutz. nur so als idee, dass du bevor du ohne AG da stehst was neues hast. du darfst ja in der ez bis zu 30 h arbeiten mit genehmigung des AG. das können ja auch weit weniger sein, gerade um was neues zu finden...dann hättest du was sicheres für danach ohne amt.
amalia84
Klar wäre das eine Option. Allerdings habe ich gerade die Erfahrung gemacht, wie es nach einem Arbeitgeberwechsel ausschaut, wenn man dann plötzlich schwanger ist und das möchte ich ganz subjektiv nicht noch einmal erleben. Unser Kind möchten wir erst ab dem 3. Lebensjahr in die Fremdbetreuung geben, so dass ich erst im Laufe des zweiten Jahres aktiv nach einem neuen Job schauen werde. Sollten wir aber das Glück haben, dass wir zeitnah ein zweites Baby bekommen können, wüsste ich einfach gerne wie sich die Situation danach darstellt. Sollte sich dieses Glück nicht in diesem Zeitraum einstellen, werden wir zu Dritt bleiben und ich wieder ganz normal arbeiten gehen. Aber lieben Dank für den Tipp.
Paulinchen83
Hier steht es auch nochmal gut erklärt: https://trabhardt-arbeitsrecht.de/arbeitslosengeld-nach-elternzeit/ Wenn Sie während der Elternzeit ein weiteres Kind bekommen und für dieses ebenfalls Elternzeit beantragen, besteht für die gesamte Zeit von der Geburt des ersten (älteren) Kindes bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des zweiten (jüngsten) Kindes Versicherungspflicht (LSG Rheinland-Pfalz, 31.03.2011 L 1 AL 43/10). Wenn Sie jedoch Zwillinge bekommen haben, verlängert sich der Drei-Jahres-Zeitraum nicht (LSG Bremen, v. 01.11.2010, L 12 AL 94/09). Du hast also Anspruch.
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