Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitslosengeld bei eigener Kündigung in der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitslosengeld bei eigener Kündigung in der Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Ich habe zwei Jahre Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragt. Nun überlege ich Ende des zweiten Jahres zu kündigen. Bekomme ich dann für das dritte Jahr Arbeitslosengeld? Muss ich zuvor auf das dritte Jahr verlängern? Viele Dank für Ihre Beantwortung und viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Arbeitlsoengeld bekommen Sie nur, wenn Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehen, also jemanden haben, der das/ die Kind(er) betreut. Wenn das im 3. Jahr so ist, können Sie Leistungen beziehen Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Arbeitslosengeld bekommst Du generell nur wenn Du auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst - sprich Du mußt arbeiten WOLLEN & KÖNNEN. Sprich wenn Du bereit bist Vollzeit zu arbeiten, dann bekämst Du volles Arbeitslosengeld - mal ausgenommen die Zeit in der Du gesperrt würdest, weil Du ohne schwerwiegenden Grund selber gekündigt hast. Kannst Du z.B. nur Halbtags arbeiten, bekommst Du auch nur 50% des Arbeitslosengeldes. LG Sabine


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