Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitslos

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitslos

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Guten Tag, vielleicht können Sie mir beantworten, ob ich eine Stelle absagen darf. Bin seit ca. 4 Monaten arbeitslos. Gemeldet bin ich für Vollzeit und Teilzeitstellen. Jetzt habe ich eine Vollzeitstelle abgesagt, weil ich dort zu früh hätte anfangen müssen..... die Stelle war nicht vom Arbeitsamt vermittelt aber ich habe meine Beraterin von dem Vorstellungsgesprcäch erzählt. Danke.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wnn Sie dem Arbeitsmarkt nicht voll zur Verfügung stehen, können Sie Abzüge bekommen. Ob dies auf die genannte Stelle schon zutrifft, kann nur die Sachbearbeiterin entscheiden. Liebe Grüsse, NB


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H... wäre keine Kindsbetreuung vorhanden oder keine Fahrtmöglichkeit, oder einfach weil man zu früh aufstehen müsste... LG Peeka, die meint zu wissen, das man nur anteilmäßig ALG bekommt, für die Zeit für die man dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zu Verfügung steht.... Sprich Kidnerbetreuung von 8 - 12 Uhr, dann auch nur ca. 4h ALG Geld, wobei ich mir da nicht mal sicher bin, ob die Fahrtzeiten abgezogen werden würden


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Zu früh im Sinne von; ich habe bis zum Kindergarten erst die Möglichkeit ab halb neun anzufangen, bezüglich der Betreuung meines Kindes. Keiner weiß es zu hunderprozent, deshalb bin ich hier, damit ich weiß, wie ich handeln muß. LG


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Zu früh im Sinne von; ich habe bis zum Kindergarten erst die Möglichkeit ab halb neun anzufangen, bezüglich der Betreuung meines Kindes. Keiner weiß es zu hunderprozent, deshalb bin ich hier, damit ich weiß, wie ich handeln muß. LG


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hallo, ich war bis vor kurzem auch arbeitslos. allerdings musste ich für die berechnung des geldes auch was ausfüllen zu welchen zeiten und wieviele stunden ich zur verfügung stehe, da auch ich das problem mit dem kiga habe. habe dann also angegeben das ich ab 8.00-17.00 arbeiten könnte. sie richten sich da schon nach dir, musst halt dem amt und deiner sachberbeiterin genau vorrechnen wieviele stunden und zu welchen zeiten du arbeiten kannst, dann gibts auch keine abzüge. solange die stelle vom amt nicht angeboten wurde kannst du diese stelle normal auch absagen. ansonsten nach dem vorstellungsgespräch kommst du ja für diesen arbeitgeber ohne hin nicht mehr in frage und damit bekommst du ne absage. du musst dem amt nicht mal groß erklären warum, steht ja meistens in den absagen sowieso nicht drin. oft bewerbe sich ja mehrere leute, dann sag doch einfach der sachbearbeiterin das du die stelle leider nicht bekommen hast und punkt. hoffe ich konnte dir weiterhelfen lg yvonne


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