MAMA28.04.2014
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Elternzeit von 1 Jahr beantragt und darauf ausgelegt auch Elterngeld bekommen. Nach dem ersten Geburtstag meines Sohnes am 28.04.2015 wollte ich ursprünglich wieder arbeiten. Nun möchte ich lieber 1 1/2 bis 2 Jahre Elternzeit nehmen. (1. weil ich keinen sicheren Betreuungsplatz habe, höchstens in einer Gruppe wo eine Erzieherin sich um 10-11 einjährige kümmert, was ich nicht so toll finde und 2. weil ich aus Gründen die ich nicht näher erläutern möchte wohl leider keine weiteren Kinder bekommen kann und deshalb noch etwas mehr Zeit mit meinem kleinen Schatz verbringen möchte) Von Seiten der Personalabteilung kann ich die Elternzeit wahrscheinlich verlängern, da sie mir gesetzlich zusteht. Allerdings würde mein befristeter Vertrag 3 Monate später auslaufen und ich bekomme keinen neuen. Wie halte ich es jetzt mit dem Arbeitsamt? Eigentlich müsste ich mich arbeitslos melden. Aber da ich ja noch in Elternzeit bleiben will, bin ich nicht vermittlungsfähig und habe damit keinen Anspruch auf ALG I oder sehe ich das falsch? ALG II bekomme ich sicher nicht, da mein Mann ja arbeitet und wir in der selben Wohnung leben. Wann muss ich mich melden? Bekomme ich für die restliche Elternzeit kein Geld vom Arbeitsamt? Muss ich dem Arbeitsamt melden das ich noch in Elternzeit bin? Darf ich überhaupt weiter in Elternzeit bleiben, wenn mein Vertrag ausläuft? Gibt es andere Möglichkeiten für finanzielle Unterstützung? Vielen Dank im Vorraus, MAMA28.04.2014
Hallo, die Elternzeit-Verlängerung würde Ihnen nicht gesetzlich zustehen, wenn aber der Arbeitgeber zustimmt, können Sie bis zur Beendigung des Vertrages verlängern. Leistungen vom Arbeitsamt erhalten Sie nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wenn Sie das Kind betreuen, ist dieser gerade nicht der Fall. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Du kannst Dich melden aber eben nicht zur Verfügung stellen. Dann bist Du eben Hausfrau. Um Deine Krankenversicherung musst Du Dich selbst kümmern, ggf. beim Mann familienversichern kostenfrei. Das geht sofern er nicht privat versichert ist. Dein Mann verdient dann die Brötchen.
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