Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, bin etwas ratlos in meiner momentanen Situation: Ich bin seit Juni arbeitslos und seit Ende Juli schwanger, d.h. unser Kind kommt Ende April. Theoretich würde ich ja bis Ende Mai Arbeitlosengeld erhalten, bin aber ab 11. März im MuSchu - Habe ich dann trotzdem Anspruch auf Zahlungen im Mutterschutz oder zahlen dann weder KK noch Arbeitsamt. Wie siehts mit der Krankenversicherung aus? Bin ich weiterhin versichert oder muß ich bei mich selbst verichern bzw. bei meinem Mann, wenn wir es noch schaffen vorher zu heiraten? Der ist aber privat kv, d.h. das wäre nicht gerade billig. Ich habe mal gehört, dass das Arbeitsamt einem auch die Arbeitslosengeld-Zahlungen streichen kann, wenn man seinen erlenten Beruf nicht mehr ausüben kann. Stimmt das? Ich bin eigentlich Chemie-Ingenieur, habe aber die letzten 7 Jahre nur entfernt damit zu tun gehabt - war zwar eine Ing.-Stelle aber habe nix mit f. Schwangere hochgiftigen Sachen zu tun gehabt. Kann das Arbeitsamt trotzdem die Zahlungen einstellen??? Wäre sehr dankbar wenn ich einige Fragen klären könnte, oder wenigsten wo ich Informationen dazu bekomme. Ratlose Grüße Michaela
HAllo, im Mutterschutz bekommen Sie Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes u sind weiter kk-versichert. Die Ansprüche enden ganz normal nach einem JAhr, dann bekommen Sie, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, Hartz IV. Gruß, NB
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