Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitslos und schwanger

Frage: Arbeitslos und schwanger

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader, leider bin ich zum ersten Mal in meinem Leben (37) arbeitslos geworden und auch zum ersten Mal schwanger. Das Arbeitsamt hat mit erklärt, daß ich mich 8 Wochen (ist das Mutterschutz?) nach der Geburt wieder arbeitslos melden kann. 1. Frage: Wird die Arbeitslosigkeit unterbrochen durch die Geburt? 2. Frage: Was ist dann die Berechnungsgrundlage für das Arbeitslosengeld, bzw Arbeitslosenhilfe? (Ich glaube nicht, daß ich mit Mutterpass tatsächlich eine Stelle bekomme (obwohl ich in meinem beruf gut bin, finde ich)). Mein Partner hat bereits drei Kinder und zahlt 135% Unterhalt (8, 10, 13 Jahre alt). Derzeit wird allerdings 155% "angestrebt". Mein Partner verdient "eigentlich" genug Geld. "Eigentlich" deshalb, da nach Abzug Unterhalt, Hausrate und andere Verpflichtungen (Umlagen, Versicherungen etc.) nichts mehr übrig ist. Das Haus kann nicht verkauft werden, da seine Ex-Frau die Hälfte nicht übertragen möchte. Wir könnten aber zwangsversteigern lassen, was derzeitig das Schuldenproblem nicht lösen würde. Wir hätten dann den Differenzbetrag und Miete zu zahlen. Jetzt zur 3. Frage: Bekommen wir trotz hohem Verdienst (aber hohe Belastung) Erziehungsgeld plus Arbeitslosengeld? Sollten wir besser heiraten oder eine Lebensgemeinschaft eintragen lassen? Hätten wir dadurch Vorteile oder Nachteile? Uns wurde "durch die Blume" empfohlen uns zu trennen und ich sollte mir eine eigene Wohnung nehmen, denn dann könnte ich mehr Unterstützung bekommen. Ich hoffe, ich habe jetzt nicht zuviel gefragt, bzw. geschrieben. Ich möchte mich schon jetzt bei Ihnen bedanken. Danke. Ihre Heike Kleine Anmerkung: so manchmal empfinde ich die deutsche Rechtsprechung schon als gemein gegenüber Männern, wenn die Ex-Frau tatsächlich schädigen möchte... verstehen Sie, was ich meine. Aber man auch die Gesetze nicht für jeden Fall und jede Person und Eventualität machen. Ich war nur froh, daß mein Ex-Mann und ich einen Ehevertrag hatten. Wir können uns noch heute in die Augen sehen. Falls ich wieder heiraten sollte, dann nur mit Vertrag.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Heike, wenn Sie arbeitslos sind, erhalten Sie in den Schutzfristen Mutterschaftsgeld von der KK in Höhe des Arbeitslosengeldes. Danach stellt sich die FRage,ob Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, also eine Unterbringungsmöglichkeit für das Kind haben. Ansonsten sind Sie nicht arbeitslos und müssen Sozialhilfe beantragen, wonbei das Gehalt des Partners mit angerechnet wird trotz Schulden.. Arbeitslosengeld ist unabhängig vom Verdienst, Sie erhalten also ein Jahr lang AG, wenn Sie vorher die Voraússetzungen erfüllt haben. EG wird einkommensabhängig gezahlt, also wie bei der Steuer. Es könnte also sein, dass Sie diese gar nicht oder nur ein halbes Jahr erhalten, wenn Sie mit dem KV in Lebensgemeinschaft leben. Durch das neue Kind wird der Unterhalt für die anderen gesenkt. GRuß, NB


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Liebe Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort und die Zeit, die Sie für uns investieren. Liebe Grüße Heike


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