Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, dass Sie ein wenig Licht ins dunkle bringen können, da ich mittlerweile von unterschiedlichen Stellen verschiedene Aussagen erhalten habe. Meine 1. Tochter ist am 18.03.2019 geboren. Ich hatte ein befristetes Arbeitsverhältnis welches zum 31.12.2018 ausgelaufen ist. Danach habe ich aufgrund eines Beschöftigungsverbots Krankengeld erhalten. Nun zu meiner Frage: Das jetzige Elterngeld läuft zum 17.03.2020 aus. Wie würde es bezüglich Elterngeld bei einer erneuten Schwangerschaft aussehen, wenn ich mich davor (zum 18.03.2020) Arbeitslos melden würde und erneut ein Beschäftigungsverbot erhalte. Dann bekäme ich in dieser Zeit ja kein Arbeitslosengeld sondern Krankengeld, da ich dem Arbeitsmarkt nicht weiterhin zur Verfügung stehen würde - natürlich nur unter der Voraussetzung, dass ich bis dahin nichts neues gefunden hätte. Ist dies so richtig? Können Sie mir ebenso sagen, auf welcher Grundlage das Arbeitslosengeld berechnet wird und ob es eine Rolle spielt, wie viele Stunden ich arbeiten gehen könnte? Als kurze Zusammenfassung mit Beispiel 2. Schwangerschaft: Elterngeld 1. Kind endet 17.03.2020 Arbeitslos zum 18.03.2020 Erneut schwanger 05/2020 Beschäftigungsverbot ab 08/2020 Ich danke Ihnen schon jetzt recht herzlich für Ihre Antwort und hoffe, dass meine Fragen verständlich waren. Mein Wunsch wäre es natürlich, davor erneut Arbeit zu finden. Da es aber ein langer Weg bis zur Schwangerschaft mit unserer Tochter war, möchten wir einfach direkt schauen, was das Schicksal mit sich bringt. Herzlichste Grüße
Hallo, in einem BV bekommt man kein Krankengeld. Das bekommt man bei einer Erkrankung über die 6 Wo hinaus. Wenn Sie Arbeitslosenged 1 bekommen (somit also dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen) und dann schwanger werden und ein BV bekommen, endet der ArbGeld 1 Bezug. Monate mit ArbGeld 1 Bezug zählen bei der Berechnung mit 0 €. Liebe Grüße NB
mellomania
arbeitest du gerade? warum solltest du ein bv erhalten? bist du schwanger?
Mitglied inaktiv
Wenn das BV von einem Arzt kommen sollte, ist das Arbeitsamt raus aus der Zahlung!!! Du bist dann gar nicht vermittelbar.... Arbeitslosengeld erhälst du über die std die dein erstes Kind betreut ist
Mitglied inaktiv
Nein, ich arbeite zurzeit nicht da ich mich wie oben geschrieben noch bis zum 17.03.2020 in Elternzeit befinde. Ebenfalls bin ich auch noch nicht schwanger. Das waren nur fragen, falls ich keine neue Anstellung finden sollte und dann während der Arbeitslosigkeit schwanger werden würde - was dann passiert. Ein BV würde ich aufgrund meiner Vorgeschichte wieder erhalten - dann würde ich nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen - gibt es dann aber Krankengeld oder erhalte ich dieses dann nicht, da ich keinen AG habe? Danke für eure Antworten
la-floe
Da hat aber jemand so gar keine Lust auf Arbeit, gelle?
Mitglied inaktiv
Soweit ich weiß, gibt es weder Arbeitslosengeld noch Krankengeld Du musst dich dann um die Versicherung selbst kümmern Tipp arbeiten gehen dann schwanger werden Das Elterngeld fürs 2. Kind wird nur der mindestsatz
Felica
Du hast da einige Lücken. Wichtigste, du hast keine EZ. Du bist Hausfrau, beziehst halt EG. Ohne AG hat man keine EZ. Würdest du kein EG beziehen wärst du auch nicht weiter versichert. Thema ALG1, um das beziehen zu können muss man arbeitsfähig sein. Es setzt also voraus das du eine Kinderbetreuung hast, aber auch das du gesundheitlich in der Lage bist zu arbeiten. Da fängt das Problem an. Du hast keinen AG, weil keine Arbeit. Ein BV dient aber dazu das Schwangere welche ihrer Tätigkeit warum auch immer nicht nachgehen können, nicht zu benachteiligen. Sie zu schützen. Ohne Arbeit musst du vor nichts geschützt werden. In den meisten Fällen wird ein BV vom AG ausgesprochen. Geht in deinem Falle nicht. Spricht der Arzt es aber aus, heisst das gesundheitliche Einschränkungen es dir unmöglich machen diese Tätigkeit nachzugehen. Nur welcher Tätigkeit wenn du keine hast? Di müsstest also so stark eingeschränkt sein das jegliche Tätigkeiten ausgeschlossen sind. Und damit ist das Amt raus, den du bist nicht mehr arbeitsfähig. Was gleichzeitig bedeutet das die Krankenkasse raus ist, denn eine Hausfrau ist nicht selbst pflichtversichert. Und genau das wärst du damit. Es wäre also sinnvoller sich erst um die kinderbetreuung zu kümmern. Dann sich einen Job zu suchen und dann erst die nächste Schwangeschaft anzugehen. Ob es dann ein BV gibt hängt von AG und Arzt ab. Drauf setzen würde ich allerdings nicht. Den gerade die BV welche von Ärzten ausgestellt werden, werden inzwischen wegen der hohen Anzahl an Missbrauchsfällen strenger kontrolliert.
Mitglied inaktiv
kann es sein, dass die ap bv und au verwechselt? wenn sie krankengeld bekommen hat, dann hatte sie doch kein bv!? (was wenig am sachverhalt ändert, hätte mich nur interssiert...)
Mitglied inaktiv
Ja über dieses BV mit Bezug von Krankengeld nach Beendigung des AV stolperte ich auch... Waren ja bis Beginn Mutterschutz noch einige Tage
Mitglied inaktiv
Ich hatte ein BV vom Arzt ausgestellt im September und seitdem egal ob mit AG oder ohne Geld erhalten. Und da es ein generelles BV war war hier nicht das Arbeitsamt zuständig sondern die Krankenkasse. Habe hier nichts verwechselt ;) Und die Aussage, dass ich nicht arbeiten möchte finde ich etwas dreist - man möchte es nur im Vorfeld abgeklärt haben. Mir kommt es nicht aufs Geld drauf an - ich möchte nur informiert sein. Und mir ist auch bewusst, dass zuerst ein neuer Job die beste Idee ist, aber auch dem neuen AG gegenüber unfair, wenn man dann nach ein paar Wochen direkt ausfallen würde. Daher wollte ich nachfragen.
mellomania
aber du gehst ohne schwanger zu sein von einem bv aus. und das ist humbug. erst arbeiten und dann schwanger werden. das wäre sinnvoll und dem AG gebenüber fair denn wenn du arbeit hast möchtest du dahin vielleicht auch zurück?
cube
Das stimmt doch so nicht, oder? Im BV erhältst du weiterhin Geld in gleicher Höhe wie dein Gehalt wäre . Wenn das die KK bezahlt, ok - aber nicht als Krankengeld. Krankengeld gibt es, wenn eine AU vorliegt. Aktuell bist du Haufrau mit EG-Bezug - ohne AG keine EZ. Läuft das EG aus, müsstest du dich selbst versichern oder eine Kinderbetreuung nachweisen können, um ALG beziehen zu können. ALG beziehst du dann in der Höhe, wie du stundenmäßig dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehen würdest. Also bei TZ eben auch nur ALG in Höhe der TZ. Wenn du dann - während du ALG beziehst - schwanger wirst und ein BV bekommst, könnte das sehr problematisch werden, weil du ja dann dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehst. Das Jobcenter wäre dann raus. Es gab zwar auch schon ein Urteil vom OLG, dass in einem solchen Fall der AG eben das Jobcenter ist und entsprechend das ALG weiter zahlen muss - wenn man aber hier öfter liest, scheint genau das eben nicht so umgesetzt zu werden. Sinnvoll wäre also definitiv erst mal einen Job zu finden und dann erst die nächste Schwangerschaft zu planen. Aus der Arbeitslosigkeit heraus schwanger zu werden hat mit und ohne BV einfach viele Nachteile. Wie zB keine Elternzeit, sondern wieder nur Hausfrau mit EG-Bezug, im Anschluss möglicherweise keinen Anspruch mehr auf ALG weil bereits alle Monate aufgebraucht und dann eben H4 bzw. der Vater des Kindes müsste euch finanzieren wenn genug Einkommen vorhanden ist.
Felica
Nein ohne AG erhält sie bei einem BV in Höhe des Krankengeldes von der KK. Denke mal da hat sich wer wegen der paar Tage keine Arbeit machen wollen, deshalb hat sie profitiert.
Felica
Zumal, sollte ALG1 nicht greifen, ALG2 aber schon, das EG damit verrechnet werde, würde weil nicht erarbeitet.
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