Mitglied inaktiv
Ich werde im März nächsten Jahres nach 5 Jahren Erziehungszeit direkt arbeitslos. Ich war vorher vollzeitbeschäftigt. Steht mir Arbeitslosengeld zu? Danke Sarah
Hallo, wenn Sie vorher versicherungspflichtig gearbeitet haben haben Sie ienen Anspruch, wenn Sie jetzt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
wenn du dem arbeitsmarkt zur verfügung stehst steht dir auch alg zu. aber: wie genau das ab dem 01.01.05 läuft mußt du erfragen! gruß!
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