Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitslos nach Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitslos nach Elternzeit

Kleinesnovemberbaby16

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Guten Tag, mein Sohn ist jetzt ein Jahr und ich hatte das eine Jahr Elternzeit. Ab Januar wollte ich wieder meine Arbeit anfangen aber nun wurde mir vor ein paar Monaten gesagt das ich versetzt werden soll. Dort müsste ich viel weiter fahren und die Zeiten gehen überhaupt nicht mit der Kita. Leider konnte mein AG mir nicht entgegen kommen und somit haben ich gekündigt weil ich keinen Ausweg gesehen haben. Nun wollte ich Arbeitslosengeld beantragen weil ich noch keine neue Arbeit gefunden haben aber dies wird mir nicht gezahlt weil mein Sohn noch in der Eingewöhnung ist. Nun bin ich weder versichert noch bekomme ich Geld. Nun tut sich mein Sohn sehr schwer in der Kita und wir werden wahrscheinlich noch sehr lange brauchen eh er allein geht und ich weiß einfach nicht weiter wo ich jetzt finanzielle Hilfe her bekomme. Heimarbeit finde ich leider auch keine. Können Sie mir da helfen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Arbeitslosengeld 1 bekommen Sie nur, wenn sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das Kind also im Kindergarten ist. Diese Zeit müssen Sie mit Unterhaltszahlungen oder im schlimmsten Fall mit Hartz IV überbrücken. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Schade, statt zu kündigen hätte man vielleicht ein zweites Jahr Elternzeit dran hängen können, dann wäre wenigstens die Versicherung nicht weggefallen. Finanziell ist der Kindsvater jetzt gefragt. Er muss Unterhalt für das Kind und für dich bezahlen. Sonst gibts noch Harz-IV und evtl Wohngeld.


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