Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitslos nach Elternzeit, wie wird das Arbeitslosengeld berechnet

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitslos nach Elternzeit, wie wird das Arbeitslosengeld berechnet

Else2412

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Hallo zusammen, Ich habe da mal eine kurze Frage. Mein Arbeitsvertrag ist in der Elternzeit ausgelaufen. Im Juli wird mein Kind ein Jahr und mein Elterngeld läuft aus. Wie wird das Arbeitslosengeld berechnet und was ist wenn ich keine Betreuung für mein Kind finde und ich nicht wieder arbeiten gehen kann. Wie lange habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld. Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank im Voraus für die Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, einen Anspruch haben Sie erst ab dem Tag, an dem das Kind fremdbetreut ist u Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Insgesamt bekommt man es 12 Mo. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Die Platzvergabe ist ja in den Einrichtungen schon gelaufen eigentlich um diese Zeit. Seit wann sucht ihr einen Platz? ALG1 gibt es nur wenn man Kinderbetreuung nachweisen kann. H4 nur wenn der Vater des Kindes nachweisen kann, dass er nicht für Euch aufkommen kann. Auch Dir ist er zu Unterhalt verpflichtet.


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