Mitglied inaktiv
Hallo, Meine Frage ist, vor meinen Erziehungsurlaub habe ich einen Arbeitsvertrag mit 30 Std gehabt den ich auch immer noch habe. In der Mitte vom Erziehungsjahr bekam ich vom meinem Arbeitgeber ein Schreiben ich solle mich doch melden ob ich wenn das Erziehungsjahr auslaufe wieder zu meinen alten Bedingungen anfangen möchte, sprich 30 Std Woche. Das habe ich getan. Nun rief mich meine Chefin zwei Wochen vor Arbeitsbeginn an das sie meine Stelle vergeben hat, und das sie mir ne Stelle anbieten kann mit 16,5 Std. jetzt wollte ich sie mal fragen ob das Rechtens ist oder ob die das so einfach machen dürfen.
Hallo, nein. Sie haben einen vertrag und den muss der Ag auch einhalten Liebe Grùsse, NB
Mitglied inaktiv
Grundsätzlich: Hast Du nach der EZ Anspruch auf den alten / gleichwertigen Arbeitsplatz wie vor der EZ. DU hast Dich verbindlich auf eine gewisse Zeit EZ festgelegt, damit auch dein AG Planungssicherheit hat. Wenn der AG nun 2 Wochen vor Ende deiner EZ meint, jemanden anderen auf 30 Std. einzustteln zu müssen (und nicht 2 Wochen auf Dich warten zu können) dann darf er das gerne tun. ..... WENN es NICHT Deinen Arbeitsvertrag berührt. DU hast Anspruch auf 30 Std. Arbeit und auch auf 30 Std. bezahlung. Feddich :-) Désirée
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