Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitsbedingung in Elternzeit

Frage: Arbeitsbedingung in Elternzeit

Bianca U.

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Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem und hoffe auf Ihren Rat. Ich bin als Krankenschwester im KH angestellt und muss nach meiner Elternzeit eine neue Stelle antreten weil sonst die Betreuung meines Kindes nicht gewährleistet ist.Ich habe mich jetzt ca.3Monate vor Ablauf der Elternzeit um eine andere Stelle bemüht und eine Zusage erhalten allerdings unter der Voraussetzung das ich ab sofort Anfange.Nun habe ich keine Zustimmung meines alten AG.Und habe Angst deshalb rechtlich in die Bedrohlie zu geraten.Zudem weiss ich wird mir bei einem Verdienst in der Elternzeit das Geld gekürzt, ist das in jedenfall so?Wie kann ich mir die Anstellung retten ohne Probleme zu bekomme ? Problem ist neuer Vertrag ist bereits auf drängen des neuen AG unterschrieben, haben das zwischen Tür und Angel gemacht und hatte kaum Zeit mir den Vertrag durchzulesen.Zu Hause habe ich dann bemerkt das eine zusatzklausel drin steht das eine ordentliche Kündigung vor Arbeitsantritt ausgeschlossen ist.Wie komm ich aus dem Schlamassel wieder raus? Vielen Dank im Voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wann ist das Kind geboren? Wollen Sie bei dem neuen Arbeitgeber komplett anfangen oder ohne Elternzeit arbeiten? Liebe Grüße NB


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