viviklaudia
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine unbefristete arbeitsvertag und ich bin bei diese Firma seit 2014. Ich habe in 2016 (januar) mein Sohn geboren und meine Elternzeit auf 2 Jahre beantragt und bekommt. in nächste Jahr - 2017 - (juni) ich habe zwillinge geboren. Nach Zwillinge habe ich beantragt meine Elternzeit auf 6 Jahr, also dauert bis zum 2023 juni. Ich möchte aber kündigen während Elternzeit, weil neben Kind kann ich nicht zurückgehen (Gastronomie). Kinder sind ab Montag bis Freitag ins Kita zwischen 8 und 16 Uhr. Habe ich anspruch auf arbeitslosengeld, oder kann ich vergessen? Es war eine Vollzeitstelle. Habe ich noch eine Frage. Habe ich anspruch auf Urlaubizeit " (urlaubsgeld) von diese Jahren? ab 2016 bis 2023? - Meine Arbeitgeber hat bis jetzt noch nicht gekürzt meine Urlaub. Ich hoffe, ob Sie mir helfen können, weil ich habe überall gefragt, aber bekomme ich keine Antwort. Danke sehr voraus. Mit freundlichen Grüßen, L.V.
Hallo, Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld in dem Umfang, in dem Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Aufgrund der langen Elternzeit wird die Höhe des Verdienstes geschätzt. Anspruch auf Urlaub haben Sie auch in der Elternzeit, der Arbeitgeber hat jedoch die Möglichkeit, für jeden Monat, in dem Sie komplett in Elternzeit sind, den Jahresurlaub um ein Zwölftel zu kürzen. Liebe Grüße NB
mellomania
warum kündigst du jetzt schon und wartest nicht bis später? wenn deine kinder betreut sind kannst du doch vormittags arbeiten. der ag kann den urlaub auch späte noch kürzen. hast du noch resturlaub von vor der elternzeit? den erhälst du ausgezahlt wenn du kündigst. abe der AG kann auch jetzt noch die kürzung vornehmen. anspruch auf arbeitslosengeld hast du in der höhe, in der du arbeiten könntest.
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