Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitgeberzuschuss

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitgeberzuschuss

MelinaMami

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Hallo Frau Bader, ich bin seit dem 16.4.21 im Mutterschutz. Mein ET war der 28.5.21, entbunden habe ich 7 Tage später am 4.6.21. Von der Krankenkassejj bekomme ich bis zum 30.7.21 Mutterschaftsgeld und vom Arbeitgeber den Zuschuss nur bis zum 23.7.21. Bin etwas unsicher ob das so richtig ist oder muss der Arbeitgeber den Zuschuss bis zum 30.7.21 bezahlen? Im Prinzip hat der Arbeitgeber ja korrekt 14 Wochen bezahlt aber dann bezahlt die Krankenkasse mir 7 Tage zuviel. Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, entscheiden ist der tatsächliche Mutterschutz. Durch die verspätete Geburt verlängert sich der Mutterschutz also, der Arbeitgeber muss also nachzahlen. Liebe Grüße NB


Dojii

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Durch die verspätete Geburt dauert dein Mutterschutz nach 7 Tage länger, die Krankenkasse zahlt also korrekt. Dein Arbeitgeber muss auch 7 Tage länger zahlen.


Felica

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Dein AG muss definitiv die 7 Tage zahlen, hatte ich auch das der vom Personalbüro erst meinte, das müssten sie nicht. da du aber einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens 8 Wochen Mutterschutz nach Geburt hast und dieser auch nicht gekürzt werden darf!!!!, muss der AG die 7 Tage nachzahlen. Weise ihn nett drauf hin, falls er es nicht glaubt soll er sich an die KK wenden. Denke daran das das du eine korrekte Abrechnung für das EG benötigst, denn die werden das auch mit bis zum 30ten rechnen.


MelinaMami

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Ich habe vorhin mal auf den Unterlagen die mein Arbeitgeber für den Antrag auf Elterngeld ausgefüllt hat geschaut. Dort steht das sie mir den Zuschuss vom 16.4-23.7.21 bezahlen. Dann ist das wahrscheinlich in Ordnung und wird richtig gerechnet beim anteiligen Elterngeld für den Monat?


Dojii

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Nein, dein Arbeitgeber muss bis zum 30. zahlen, genauso lange wie die Krankenkasse. Er hat da kein Wahlrecht. Die Elterngeldstelle wird den Zuschuss vom Arbeitgeber auch bis zum 30. anrechnen, da sie nach der Bescheinigung der Krankenkasse gehen und diese besagt, dein Arbeitgeber muss ebenfalls bis zum 30. zahlen.


MamaausM

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Dein AG ist vom ursprünglichen ET ausgegangen. Das ist aber falsch abgerechnet. Er muss den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld definitiv bis zum 30.07. bezahlen. Du verschenkst so auch Geld, das Elterngeld für den 3. Monat wird ja gegengerechnet


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