Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitgeber will den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld nicht zahlen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitgeber will den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld nicht zahlen

Simaus

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Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich momentan in Elternzeit mit meiner ersten Tochter (geboren am 14.01.2015). Jetzt bin ich wieder schwanger und der ET des zweiten Kindes ist der 24.06.16. Ich habe meine Elternzeit für mein erstes Kind beim Arbeitgeber schriftlich per Post und frühzeitig am 17.04.16 gekündigt und eine neue Elternzeit für das neue Baby beantragt. Somit stehe ich ja wieder unter Mutterschutz und der Arbeitgeber muss die Differenz zu meinem vollen Nettolohn bezahlen. So hat man es uns zumindest in einer Beratungsstelle erklärt und die Krankenkasse sagt das Gleiche. Mein Arbeitgeber weigert sich allerdings bis jetzt, meine neue Elternzeit anzuerkennen. Er schrieb in einem Brief, dass ich keine neue Elternzeit ohne sein Einverständnis beantragen kann. Anscheinend, weil er das Mutterschaftsgeld nicht zahlen will. Ich habe ihm daraufhin nochmal höflich angeschrieben und ihm auch Gerichtsurteile ect. Zum Thema mitgeschickt aus denen hervorgeht, dass seine Zustimmung nicht notwendig ist und er die Differenz, also den Arbeitgeberzuschuss, zahlen muss. Voraussetzung dafür ist ja, dass wir die Elternzeit des ersten Kindes beenden und die Elternzeit für das zweite Kind beantragen – was wir mit dem Brief vom 17.06.16 gemacht haben. Nun meine Frage: Was kann ich nun machen, wenn er sich weiterhin weigert das Geld zu zahlen? Das Gewerbeaufsichtsamt fühlt sich dafür nicht zuständig. Muss man hier vor Gericht gehen, wenn ja welches und benötigt man dafür einen Anwalt? Vielen Dank im Voraus. Schöne Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie die erste EZ am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes beendet haben, steht Ihnen der volle Anteil vom AG zu. Kann die KK da nicht mit ihm reden? Sonst bleibt, den Ag anzuschreiben bzw zu klagen. Gerne können Sie mir eine E-Mail schicken nicola.bader@kanzleibader.de Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Bitte überprüfe noch einmal Deine Daten. Die können nicht stimmen. Rückwirkend beenden geht zudem auch nicht. Wann ist Kind 1 geboren , wie lange geht die Elternzeit ? Wann genau zu wann genau hast Du beendet ? Wann began der Mutterschutz ?


Mitglied inaktiv

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Mutterschaftsgeld und AG-Zuschuß gibts ja nur im aktiven Beschäftigungsverhältnis und nicht in der Elternzeit. Da du auch keine Mutterschutzfrist hast, steht dir weder Mutterschaftsgeld noch AG-Zuschuß zu, soviel mir bekannt ist. Wahrscheinlich ist in der Beratungsstelle da ein Mißverständnis passiert. In der Elternzeit, und zwar egal ob in der alten oder neuen Elternzeit gibts keine vollen Nettolöhne.


Sternenschnuppe

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Selbstverständlich steht ihr Mutterschutzgeld zu in vollem Umfang. Sie muss nur die Elternzeit richtig beenden zum Tag vor neuem Mutterschutz. Dann lebt der alte Vollzeitvertrag auf und der Mutterschutz greift aufgrund des alten Vertrages der dann aktiv ist. Fragt sich ob sie richtig beendet hat. Schönen Sonntag noch ...


Mitglied inaktiv

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Aus dem Text ging nur hervor, dass sie eine neue Elternzeit beantragen wollte, und gekündigt hat sie zu der Zeit, als eigentlich der neue Mutterschutz begonnen hätte.... Das wäre ziemlich spät, um den Arbeitsvertrag wieder aufleben zu lassen. Unter diesen Voraussetzungen gibts KEIN Mutterschaftsgeld in Höhe voller Nettolöhne, und damit auch keinen AG-Zuschuß.


Sternenschnuppe

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Und wieder falsch. Selbst wenn der Mutterschutz schon läuft kann die sofort die Elternzeit beenden und bekommt ab dem nächsten Tag dann den Zuschuss zum Mutterschutzgeld. Nur eben nicht rückwirkend. Meine Glaskugel sagt sie hat im April schon beenden wollen, obwohl da noch kein Mutterschutz ist. Und dann kann der AG ablehnen, ergo bleibt sie in Elternzeit und er muss nix zahlen. Das richtige Datum wäre anzugeben damit das funktioniert.


Mitglied inaktiv

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Sie kann ja am 17.04 mit dem richtigen Datum in der Zukunft beendet haben. 17.04ter ist nur das datum an dem sie das dem AG mitgeteilt hat im Schreiben das sie die EZ zum Tag x beendet. Dann wäre es passend wenn es zum 14.5ten herum wäre. Wenn das eben der erste tag des neuen Mutterschutzes ist. Falsch wäre nur wenn sie eben die laufende EZ zum 17.04 beendet hat. da wäre ja noch kein Mutterschutz. Und wenn sie erst zu nach dem 17.05ten beendet hat - wenn Mutterschutz halt schon läuft, gibt es eben nicht rückwirkend. Was aber wohl hier eh nicht zutrifft. Bleibt noch die Frage, hat der AG auch die entsprechende Bescheinigung vom Arzt zu sehen bekommen?


Mitglied inaktiv

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Was mir gerade einfällt, da Mutterschutz ja im Mai begonnen haben muss, kann es auch sein - je nachdem wie der AG die Gehaltsauszahlung vornimmt, das er noch gar nicht zahlen musste. Wenn das Gehalt des Vormonats immer erst zum 15ten eingehen muss, wäre er noch im Rahmen. Zudem ist der AG nicht verpflichtet das Mutterschutzgeld auf einen Schlag zu zahlen oder ist da an bestimmte Fristen gebunden. Die KK zahlt ja in der regel zweimal aus, einmal zu beginn des vorgeburtlichen Mutterschutzes und die zweite Zahlung nach der Geburt. AG bleiben aber in der regel bei normalen "Lohntonus".


chrissicat

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Die Beratungsstelle hat dir nichts falsches erzählt. Es ist korrekt, dass du die Elternzeit vorzeitig beenden kannst um erneut in Mutterschutz zu gehen. Du bekommst dann das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und den Zuschuss (bis zur Differenz von deinem Netto) vom Arbeitgeber. Deine Angaben sind in der Tat ein wenig irreführend, aber ich gehe einfach mal davon aus, dass du die Elternzeit rechtzeitig und schriftlich beendet hast und der Arbeitgeber das Schreiben erhalten hat. Entweder ist ihm die Rechtslage nur nicht ganz klar oder er will einfach nicht... Wenn dein Arbeitgeber sich weigert und alle freundliche Kommunikation nicht weiterführt, bleibt dir eigentlich nur der Weg der Klage vor dem Arbeitsgericht. In der 1. Instanz ist ein Anwalt nicht vorgeschrieben. Es ist nur die Frage, wie weit du alleine kommst / wie viel du dir diesbezüglich zutraust. Habt ihr einen Betriebsrat? Diesen könntest du noch vorher kontaktieren! Ggf. könnte die Krankenkasse auch mal mit deinem Arbeitgeber sprechen. Da kommt es aber darauf an wie kundenfreundlich und engagiert die sind. Ein persönliches Interesse daran, dass dein Arbeitgeber zahlt, wird die Krankenkasse nicht haben.


Mitglied inaktiv

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Hey hätte sie nicht die Elternzeit vorzeitig zum 12.04 kündigen müssen? Da am 13.04 ja die Mutterschutzfrist anfängt.Meine fängt am 30.06 an und ich habe geschrieben das ich vorzeitig meine Elternzeit zum 29.06 kündige da ich ab 30.06 meine Mutterschutzfrist in Anspruch nehmen werde. Ist doch richtig so oder? Deswegen weiss ich nicht wieso sie den 17.04 geschrieben hat.?! Hoffentlich zählt mein AG bin ja mal gespannt. Lg


Mitglied inaktiv

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13.05 wäre Mutterschutzfrist angefangen. Dann hätte sie am 12.05 vorzeitig beenden müssen und nicht April. Sry habe mich verrechnet. Vllt zahlt er deshalb nicht,weil er sich denkt das es falsch geschrieben ist.


Sternenschnuppe

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Vielleicht antwortet die AP ja noch einmal. Vor dem 1205.16 beenden kann der AG ablehnen und muss dann auch kein Geld zahlen. Scheint aber generell durcheinander zu sein, wenn jetzt schon Elternzeit beantragt wird lange bevor das Kind geboren ist.


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