Tieger14
Hallo Frau Bader, wir sind gerade in der Kinderplanung und ich habe einige Frage. Ich arbeite 60km entfernt von meinem Wohnort ( 1 Weg ) und bei einer großen Behörde. Gerne würde ich, wenn ich nach der Erziehungszeit zurückkomme wieder arbeiten, aber so weit entfernt, ist definitiv zu weit. Grad , wenn mit Kindern was wäre. Kann man darauf bestehen, dass man zu einer Anderen Stelle die im Umkreis von 30 km ist versetzt wird oder ist das rechtlich nicht möglich? Und dass man dann auch nicht runtergestuft , also niedriger bezahlt wird ?
Hallo, nein. Ihr Arbeitsort ergibt sich aus dem Vertrag. Liebe Grüße NB
mellomania
nein. du hast einen vertrag. wenn DU den nicht erfüllen kannst, bleibt dir nur die kündigung. du hast da keinen anspruch drauf. die betreuung der kinder obliegt dir. du hast ja drei jahre elternzeit zur verfügung und kannst in dieser bis zu 30 h woanders arbeiten (mit vorheriger zustimmung der behörde)- dann kannst du dir ja was in der nähe suchen und dann kündigen. aber die ansprüche, die du oben beschreibst, hast du nicht.
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