Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeiten nach Elternzeit oder Verlängerung der Elternzeit

Frage: Arbeiten nach Elternzeit oder Verlängerung der Elternzeit

karana312

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, seit 2006 habe ich eine unbefristete Vollzeitstelle bei meinem Arbeitgeber. Mitte 2010 hatte unsere Firma Insolvenz angemeldet, wurde aber durch einen anderen Arbeitgeber übernommen und es kam zu einer Namensänderung/Umfirmierung. Alle Mitarbeiter wurden übernommen. Ich war zu der Zeit schwanger mit unserem ersten Kind. Nach 1,5 Jahren rentierte sich der Standort nicht mehr, und die neue Firma fusionierte zum 1.1.2012 mit der alten Firma des neuen Arbeitgebers (gleiche Branche). Ich selber habe am neuen Standort nie gearbeitet, und deshalb zog mich dort auch nichts wirklich hin (Besuche etc.). 2013 wurde ich erneut schwanger während der 2-jährigen Elternzeit unseres ersten Kindes. Ich beendete meine Elternzeit vorzeitig und ging direkt in den Mutterschutz. Die 3 verbliebenen Monate Elternzeit sparte ich mir durch Mitteilung an meinen Arbeitgeber auf (er hat nicht innerhalb der 4-Wochen-Frist widersprochen). Nun ist es so, daß meine neue 2-jährige Elternzeit für unser zweites Kind mit dem 9.1.2016 endet, wir aber erst ab Sommer einen Kindergartenplatz für unsere Tochter bekommen werden (hoffentlich). Ich selber möchte ab Kindergarteneintritt unserer Tochter wieder arbeiten, und zwar in Teilzeit (15-20 Stunden - 15 Festangestellte sind im Betrieb vorhanden)). Kann ich meine Elternzeit auch ohne Zustimmung meines Arbeigebers z.B. bis September 2016 verlängern? Angenommen, ich fange während dieser verlängerten Elternzeit bei meinem Arbeitgeber langsam wieder an zu arbeiten (ca. 8 Stunden die Woche), würde sich das dann auf meinen Arbeitsvertrag auswirken, sprich als Vertragsänderung gelten? Zählt das dann automatisch als Minijob, so daß ich meine Festanstellung in Voll-/Teilzeit verlieren könnte? Nach einem Telefonat mit meinem Arbeitgeber vor ein paar Tagen, in dem ich anfragte, wie es denn arbeitsmäßig und stellenmäßig derzeit ausschaue, sagte er sofort, derzeit sei eigentlich nichts frei. Und er sprach gleich an, daß ich meine Elternzeit ja um ein weiteres Jahr verlängern könne. Ich habe nun das Gefühl, daß er mich gar nicht zurückhaben möchte und Angst, daß wenn ich alles mit Kitaplatz etc. geregelt habe, ich danach die Kündigung erhalte. Darf er mir kündigen, auch wenn eine andere Arbeitnehmerin jahresmäßig gesehen erst kürzer bei ihm angestellt ist als ich? Wenn er mir kündigt, wie schaut das dann mit dem Arbeitslosengeld aus? Errechnet sich das an meinem früheren Gehalt vor den Schwangerschaften? Und angenommen, ich arbeite ab Januar für 8-10 Stunden, um ab Sommer dann in Teilzeit zu arbeiten und erhalte dann meine Kündigung...wie wirkt sich das dann auf das Arbeitslosengeld aus? Ich weiß, das sind total viele Fragen, aber mir bereitet diese ganze Situation wirklich Kopfzerbrechen und ein mulmiges Gefühl. Schließlich möchte ich ja auch wieder anfangen zu arbeiten, damit Geld in die Haushaltskasse kommt... Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich bei Gelegenheit die Zeit nähmen, meine Fragen zu beantworten. Ein wenig Zeit habe ich ja noch, bis ich entscheiden muß, was ich tun werde... Freundliche Grüße Tina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Sie haben keinen Anspruch auf verlängerung f K 1 2. Aber für Kind 2 3. Wegen der Kündigung kommt es darauf a, ob das KSchG gilt. Da gibt es drei Kriterien: Alter, Unterhaltsverpflichtungen u Betriebszugehörigkeit. Liebe Grüße NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe vor meinem Mutterschutz Folgendes mit meinem Arbeitgeber besprochen und schriftlich festgehalten ('Gespräch zur Elternzeit' heißt das Formular): - Elternzeit über 2 Jahre - Teilzeit in Elternzeit geplant nach ungefähr 1,5 Jahren mit etwa 20 Wochenstunden. - Übertragung von 12 Monaten bis zur Vollendung des ...

Hallo Frau Bader,  zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit.  Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...

Hallo, meine Tochter ist seit März in der Krippe. Da wir keine Konstanz in der Bezugsperson haben, werden wir zum 17.11. in eine andere Krippe wechseln und haben hierfür schon einen Platz bekommen.   Normale Kündigungsfrist sind 3 Monate und wir wären damit am 31.1. und hätten natürlich doppelte Gebühren. Am Elternabend Mitte Oktober wurd ...

Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...

Hallo, ich habe Vollzeit gearbeitet und war vor meiner Elternzeit im Beschäftigungsverbot und habe noch 19 Tage Urlaub. Nach meiner Elternzeit fange ich wieder in Teilzeit (15 Stunden) an. Mein Arbeitgeber möchte nun meine 19 Tage Urlaubsanspruch an die Teilzeit anpassen, also mit weiterhin 19 Tage Urlaub in Teilzeit geben. Dadurch werden meine "U ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...

Hallo  Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt.   nun meine Frage: Kann mein AG derze ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Man hat mir 4 Monate vor Ende meiner Elternzeit mitgeteilt, dass ich versetzt werde. Die letzten 30-40 Jahre haben dort 2 Angestellte in Vollzeit gearbeitet. Nun soll ich alleine diesen Posten übernehmen, man will mir angeblich etwas Gutes tun, denn ich kann dort auch ab und zu im ...

Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße  SaLe

Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren  Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...