strandpeach
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe vor meinem Mutterschutz Folgendes mit meinem Arbeitgeber besprochen und schriftlich festgehalten ('Gespräch zur Elternzeit' heißt das Formular): - Elternzeit über 2 Jahre - Teilzeit in Elternzeit geplant nach ungefähr 1,5 Jahren mit etwa 20 Wochenstunden. - Übertragung von 12 Monaten bis zur Vollendung des 8.Lebensjahres nicht geplant. Mir wurde angekündigt (mündlich), dass mein Gehalt gekürzt werden sollte, da ich dann ja nicht mehr so einsatzfähig sei. Nun meine Fragen: 1) Kann mein Arbeitgeber nach dem Gespräch die Teilzeit in Elternzeit noch ablehnen? (Betrieb hat weit mehr als 15 Beschäftigte und ich arbeite dort länger als 6 Monate) 2) Kann er Teilzeit nach der Elternzeit ablehnen? 3) Darf mein Gehalt gekürzt werden? Auf welcher Grundlage? 4) Wenn ich Teilzeit offiziell 3 Monate vor dem gewünschten Beginn beantragt habe und es abgelehnt wird, könnte ich dann die Elternzeit von 2 auf 3 Jahre verlängern? 5) Bräuchte ich hierfür die Erlaubnis des Arbeitgebers? 6) Könnte ich bei einer Ablehnung wie unter Punkt 4 beschrieben die EZ verlängern und bei einem anderen Arbeitgeber in TZ arbeiten (in der EZ)? 7) Hierfür bräuchte ich auch die Erlaubnis des AG, oder? Vielen herzlichen Dank!!
Hallo, wir wünschen eine ausführliche individuelle Beratung. Diese kann und darf ich in diesem Forum nicht leisten. Gerne berate ich Sie unentgeltlich über meine E-Mail-Adresse. Liebe Grüße, NB
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Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...
Hallo Frau Bader, wie oft kann ich die Elternzeit verlängern? Mein Sachverhalt wie folgt: Kknd geboren am 22.02.2024 Ich habe bei meinem AG sofort 2 Jahre EZ beantragt . Mein AG hat mich nun kontaktiert und gefragt wann ich wieder komme. Ich habe leider ab 23.02.26 noch keinen Kita Platz. Die Zusage bzw. die Vergabe für die Kitaplätze ...
Hallo, ich habe noch Resturlaub von vor meiner Elternzeit. Jetzt gehe ich wieder arbeiten, jedoch nur noch 18 Std und nicht wie vor meiner Elternzeit Vollzeit. Die Urlaubstage habe ich behalten, diese wurden auch nicht auf meine 3-Tage-Woche runter gerechnet. Wie sieht das mit dem Urlaubsgeld aus, ich bekomme pro genommenen Urlaubstag, Urlaubsg ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und meine Elternzeit endet Ende November 2025. Mir stehen noch 28 Tage Resturlaub, resultierend aus einem Beschäftigungsverbot und Mutterschutz, zu. Diesen Resturlaub werde ich im direkten Anschluss an meine Elternzeit nehmen und danach in Teilzeit (50%) wieder einsteigen. ...
Sehr geehrte Frau Bader, Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt. Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe. Wie darf der Resturlaub genommen werden? Dar ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit ist im November diesen Jahres seit 2 Jahren vorbei. Ich bin damals für 3 Jahre in Elternzeit gegangen, nach der Elternzeit wollte ich nicht zurückkehren und mein Arbeitgeber hatte auch als Ersatz für mich eine Azubi eingestellt, die dann übernommen wurde. Somit waren wir Beide zufrieden und es gab keine ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
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