Saraselina
Sehr geehrte Frau bader, Im Moment bin ich noch in elternzeit bis zum 10.03.2016. Vor der elternzeit war ich Arzthelferin. Da es zur zeit aus betrieblichen gründen keinen einsatzort für mich gibt beim jetzigen arbeitgeber habe ich mich informiert und bin drauf gestoßen das ich meine 30 Stunden während der elternzeit auch wo anderes arbeiten darf. Wie sieht es da aus muss das der jetzige Arbeitgeber wissen? Und wie sieht es aus wenn es mir nach der elternzeit beim neuen Arbeitgeber gefällt wie kündige ich beim alten Arbeitgeber? Mit freundlichen grüßen saraselina
Hallo, Sie müssen ihn fragen, er darf aus betrieblichen Gründen ablehnen. Wenn er zustimmt können Sie 3 Mo vor Ende der EZ überlegen, ob Sie kündigen wollen. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Er muss es wissen und muss zustimmen. Was er wohl wird, wenn er Dir nichts anbieten kann. Hast Du die Ablehnung schriftlich ? Dann könntest Du mit Nachweis der Kinderbetreuung sogar ALG1 beantragen in Elternzeit. Kündigung wäre drei Monate zum Ende der Elternzeit.
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