Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader und Team, Ich habe Mitte Februar meinem Arbeitgeber mitgeteilt,dass ich wieder Teilzeit arbeiten möchte und zwar ab 01.04.2006.Nun habe ich mich an die Personalabteilung gewendet,weil ich denke,dass das der Ansprechpartner ist.Es ist ein Riesenunternehmen und hat viele Filialen.Ich arbeite natürlich in einer Filiale um die Ecke.Es ist die Reisegastronomie und da möchte ich nun nur am Wochenende und in Nachtschicht arbeiten,weil ich sonst keine Betreuung für meine Kinder habe.Ich habe bis jetzt nur Bescheid bekommen,dass sie es an den Bezirks-und Filialleiter weiter geleitet haben und sich melden. Ich muss noch dazu sagen,dass ich bis 27.01.2007 in Elternzeit bin. Nun habe ich zwei Fragen: 1.Müssen sie dem zustimmen? Ich weiss von Kollegen,dass sie massig Überstunden machen müssen,da nicht genug Personal vorhanden ist und lese auch in den Zeitungen hier,dass die Filiale Personal sucht. 2.Können sie mich kündigen,sobald ich wieder arbeite,obwohl ich noch in der Elternzeit bin? Ich bin mit 41 Jahren nicht mehr die Jüngste und es ist schwer neue Arbeit zu bekommen. Ich kann aber nicht anders,als am Wochenende arbeiten,weil dann meine Kinder betreut werden können.Zudem geben sie mir nicht die Möglichkeit,nur Stundenweise am Tag zu arbeiten.Es geht nur über 8,5 Stunden am Tag. Wie schon geschrieben,ist es ein Riesenunternehmen mit weit mehr,als 15 Mitarbeitern. Ach ja,ich habe noch meinen ganzen Urlaub von vor der Elternzeit. Ich habe ein Beschäftigungsverbot bekommen und das am Anfang des Jahres. Was mache ich am besten mit diesem Urlaub,denn der steht mir ja noch zu? Danke fürs lesen und Entschuldigung für die vielen Fragen. Liebe Grüsse von Danni!!!!
Hallo, der AG muss der TZ zustimmen, wenn keine wesentlichen betrieblichen Gründe entgegenstehen, ein Anspruch auf bestimmte Schichten gibt es aber nicht. Da Sie noch in der EZ sind, sind Sie nicht kündbar, es sei denn, die Aufsichtsbehörde stimmt zu. Gruß, NB
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