Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeit in Elternzeit bei neuem AG

Frage: Arbeit in Elternzeit bei neuem AG

candywish

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Guten Tag Frau Bader, ich bin bis November 2020 bei meinem AG in Elternzeit. Einer Tätigkeit bei einem anderen AG hat er zugestimmt. Ich beginne dort im März mit 30 Stunden die Woche. Meine Fragen: Was passiert, wenn ich die 30 Stunden in der Woche überschreite? Ich habe eine Dienstreise von 4 Tagen. Kann mein alter AG mir dann kündigen oder darf es nur im Monatsdurchschnitt nicht überschritten werden? Gibt es sonst noch Besonderheiten, die ich beachten muss, nicht das mein alter AG mir kündigen kann? Muss die neue Personalabteilung von meinem AG wissen, dass ich da in EZ bin? Der Arbeitsvertrag ist unbefristet, wenn ich nach November 2020 da bleiben will muss ich dann ganz normal vorher kündigen? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Beste Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Monatsdurchschnitt ist relevant. Wenn Sie bei dem neuen Arbeitgeber bleiben wollen, müssen Sie mit Frist drei Monaten zum Ende der Elternzeit beim alten Arbeitgeber kündigen. Liebe Grüße NB


mellomania

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der neue AG muss schon wissen, dass du in EZ bist, damit du eben die 30 h in de woche nicht überschreiten DARFST. sonst könnte er ich ja zu überstunden verpflichten, was er nicht darf wenn du dort bleiben möchtest, kannst du beim alten AG kündigen. möchtest du die EZ weitelaufen lassen oder direkt kündigen? wenn du eh schon weißt dass du beim neuen AG bleibst?


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