Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

arbeistbeginn nach elternzeit und ärger mit dem chef

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: arbeistbeginn nach elternzeit und ärger mit dem chef

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hallo frau bader.ich versuche es jetzt noch einmal zu schreiben. meine tochter ist am 7.11.06 geboren.ich bin seit 3´06 zu hause(beschäftigungsverbot).mein chef ist sauer weil ich ihn angesprochen habe,daß ich noch meinen ganzen urlaub von 06 bekomme.ich bekomme 26 tage im jahr.wie viel tage sind es dann genau+mutterschutzzeit?und mein erster arbeitstag nach der elternzeit ist der 2.geburtstag?wußte mein chef nicht.er will ja das ich mir was neues suche(nur weil ihm das mit dem urlaub nicht paßt und sich angeblich patienten beschwert haben,daß ich so unfreundlich geworden bin.bin seit 3´06 nicht mehr arbeiten) ja und wie soll ich mich verhalten?ich traue mich gar nicht mehr zu fragen.soll ich ganz normal am7.11.08 wieder anfangen?ich weiß das er mich 3 monate nach elternzeit eh nicht kündigen darf.ich freue mich auf die arbeit,kollegen und patienten.aber so?mir ist gar nicht wohl.er sagte ja noch ich soll wieder anfangen(wann im nov sagte er ja nicht und auf meinen frage hin,ob er mich dann kündigen will,sagte er,werden wir ja sehen vielen dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Sie haben Urlaubsanspruch bis zu einschließlich dem Monat, in dem der Mutterschutz endet. 2. Wielang haben Sie den EZ beantragt? 2 Jahre? Dann ist es der 2. Geburtstag 3. Das mit den 3 Mo. nach dem Ende der EZ stimmt nicht, er kann am ersten Tag kündigen Liebe Grüsse, NB


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