Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe kürzlich in einer Zeitung gelesen, dass man 7 Wochen vor Inanspruchnahme der Elternzeit diese beim Arbeitgeber anzeigen muss und wenn man dies wiederum zu zeitig tut, hätte man für diese Zeit kein Kündigungsschutz. Das hat mich irgendwie stutzig gemacht, denn normaler Weise ist das ja noch innerhalb der Mutterschutzfrist, wenn man die Elternzeit anzeigt. Können Sie mir sagen, ob dies so stimmt? Des Weiteren soll unser Bereich evtl. zum Jahresende ausgegliedert werden. Zu dieser Zeit würde ich mich dann im Mutterschutz bzw. Elternzeit befinden. Wie verhält sich das mit einer Änderungskündigung? Wenn ich diese ablehne, kann ich dann trotz Mutterschutz/Elternzeit gekündigt werden? Für die Beantwortung meiner Fragen vielen herzlichen Dank im Voraus.
Hallo, § 18 Kündigungsschutz BEEG (1) Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, höchstens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, und während der Elternzeit nicht kündigen. Wenn also ein vater 10 Wo. vorher EU beantragt, hat er erstmal keinen Kü-Schutz Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Elternzeit kann man ja nicht nur direkt im Anschluss an den MuSchu nehmen (man muß nicht beantragen!), sondern ggf. auch später erst. 8 Wochen vor Beginn hat man Kündigungsschutz, 7 Wochen vorher muß man anzeigen. Bleibt also 1 Woche "Korridor" in dem die Anzeige normalerweise passiert. Gilt z. B. wenn papa die Monate 13 und 14 nutzen will. Viele Grüße Désirée
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