Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Antrag auf Änderung angeblich zu spät erfolgt

Frage: Antrag auf Änderung angeblich zu spät erfolgt

Helloo

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Guten Tag, als Vater habe ich 2 Monate Elternzeit beantragt die von der Elternzeitstelle bestätigt wurden. Den ersten Monat habe ich planmäßig genommen. Den zweiten Monat musste ich kurzfristig umplanen. (10. auf 12. Lebensmonat) Mein Wissenstand war/ist, dass die einmalig möglich ist, sofern für den Monat noch kein Elterngeld ausgezahlt wurde. Somit habe ich einen Antrag auf Änderung rausgeschickt. Der Posteingang wurde bestätigt (noch im 9.ten Lebensmonat) Leider wurde mir 5 Tage nach dem bestätigten Posteingang dennoch das Elterngeld für den ursprünglichen Monat ausgezahlt und der scheinbar erst 2 Wochen später bearbeitete Antrag abgelehnt, mit dem Hinweis, dass dies nicht mehr möglich wäre (Geld bereits ausgezahlt). Zusätzlich hätte ich nun zu Unrecht Elterngeld für 2 Monate ausgezahlt bekommen. Bin ich hier tatsächlich im Unrecht? Liegt hier eventuell ein Härtefall vor, so dass die zuständige Stelle mir entgegenkommen dürfte/müsste. Schonmal vielen Dank für weitere Hinweise.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich würde versuchen, nohmals mit denen zu reden - wenn es aber tatsächlich ausgezaht ist, sieht es schlecht aus. Liebe Grüße NB


Felica

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Im 9ten Monat ist zu spät. Das EG kommt ja teils schon bevor der 10te Monat überhaupt beginnt, da es im voraus gezahlt wird. Also noch einmal an das Amt wenden und denen das schildern. Du hättest 6 Wochen, besser 8 Wochen vorher die Änderung mitteilen müssen. Hier beim Amt wurde mir wegen Gelder mal gesagt, wenn die Gelder am 31ten ausgezahlt werden sollen, muss das spätestens bis zum 22-24ten an der jeweiligen Stelle ankommen. Sonst läuft da nichts mehr. Also 7-10 Tage vorher. Der Posteingang wird nur von der Poststelle bestätigt, bis es dann beim zuständigen Mitarbeiter ist kann es auch noch 1-2-3 tage dauern. Wenn der auch noch im Urlaub ist, läuft es richtig blöde. Würde den Monat jetzt nachmelden. Notfalls wenn der entsprechende Mitarbeiter es nicht kann, freundlich und bestimmt den Vorgesetzten ansprechen. Aber wie gesagt, freundlich bleiben. Der Mist ist durch deine späte Meldung passiert.


Dojii

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Bei uns werden die Gelder auch zum 31. ausgezahlt aber wir können aufgrund der eingesetzten IT schon ab dem 16.(!) des Monats keine Änderungen mehr vornehmen. Von daher ist es sehr gut möglich, dass die betroffene Elterngeldstelle die Zahlung nicht mehr stoppen/bearbeiten konnte, obwohl du die Änderung einigermaßen zeitig geschickt hast. Gemäß Richtlinien zum Elterngeld gilt das Elterngeld als ausgezahlt, wenn das genutzte IT-System die Zahlung angewiesen hat - von daher stimmt auch die Argumentation der Elterngeldstelle.


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