Hallo,
gibt es denn genaue Richtwerte, z.B. in Prozent, wieviel Anspruch die Ehefrau auf den Verdienst des Mannes hat, wenn dieser durch seine Einkünfte alleine die Familie ernährt?
Gibt es eine Staffelung des Betrages, z.B. für Haushaltsgeld, Altersvorsorge, oder freie Verfügbarkeit. Da die Ehefrau ja selbst keine Einkünfte während der Elternzeit hat, ist sie ja auf die Einkünfte des Ehemannes angewiesen. Wie verhält sich die Sachlage?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Sandra
Mitglied inaktiv - 25.04.2006, 22:22
Antwort auf:
Anspruch der Ehefrau während Elternzeit
Hallo,
zum Wirtschaftsgeld gehören die Kosten, die zur täglichen Lebensführung nötig sind. Dazu gehört die Verköstigung und die übliche Haushaltsführung, also auch zum Bsp. Waschmittel.
Die Regelung des PKW kann u.U. dazugehören, muss aber nicht. Zu den allgemeinen Haushaltskosten gehört dies aber auf jeden Fall.
Die Rechnung ist doch ganz einfach: was verdient er und was sind die festen Kosten (Miete, Schulden etc).
Dann wird festgestellt (Haushaltsbuch?), was die Fam. und zusätzlich jeder einzelne benötigt.
Das muss natürlich fair verteilt werden. Die Hausfrau arbeitet genauso viel wie der, der tatsächlich Geld dafür bekommt, und so sieht es auch der Gesetzgeber.
Und wenn dann noch was übrig bleibt, entscheiden die Ehegatten gemeinsam, was mit dem Geld geschieht (sparen, besondere Ausgaben).
Außerdem steht jedem Ehegatten ein Taschengeld zu, also etwas, worüber er alleine und frei verfügen kann. Man sagt, dass sollen so 5 % des Nettos nach Abzug der Schulden sein.
Dies kommt im Gesetz im § 1360 a BGB als Teil des Unterhaltsanspruches zum tragen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.04.2006