Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anspruch auf Urlaub nach der Elternzeit trotz BV in der Schwangerschaft

Frage: Anspruch auf Urlaub nach der Elternzeit trotz BV in der Schwangerschaft

nicoleS1504

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Hallo, Ich bin letztes Jahr im April Schwanger geworden und habe als Erzieherin ein sofortiges BV von meinem Arbeitgeber in der 7 Woche erhalten. Da wir auf Grund unsere Schließungszeiten den Urlaub für die Sommerferien schon Anfang des Jahres einreichen mussten, hatte ich also schon 15 Tage eingereichten und auch genehmigten Urlaub. Diesen habe ich allerdings ja auf Grund meines Beschäftigungsverbots garnicht in Anspruch genommen. Jetzt wurde mir von meinem Arbeitgeber gesagt, das dieser Urlaub als genommen zählt. Ist das richtig? Mfg N.Siebachmeier


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, § 17 MuSchg Erholungsurlaub Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten. Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen. Liebe Grüße, NB


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