Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anspruch auf TZ ankündigen?

Frage: Anspruch auf TZ ankündigen?

Baby22018

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Hallo Frau Bader, ich habe ein unbefristeten Vertrag, Vollzeit, Abteilungsleiter, Unternehmen mehr als 15 Angestellte und bin schon 5 Jahre plus dort beschäftigt. Ich möchte nun bei meiner Elternzeit 2 Jahre beantragen und habe 3 konkrete Fragen: 1. ich möchte mir vorbehalten schon vor Ablauf der 2 Jahre wieder in TZ bei meinem AG arbeiten zu gehen. Muss ich dieses in meinem EZ Antrag schriftlich mit konkretem Datum angekündigen oder kann ich dies auch spontan beschließen wann und wie viele Stunden? 2. muss der AG einem TZ Antrag während der EZ zustimmen oder kann er ablehnen? 3. habe ich dann auch in TZ Anspruch auf meine alte bzw. vergleichbare Stelle zu gleichem anteiligen Lohn? Vielen Dank für Ihre Zeit. Luisa


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Sie beantragen erst einmal EZ und stellen dann 7 Wo vorher den Antrag auf TZ. Sie können es schon mal ankündigen mit der ersten Antragstellung. 2. Der AG kann aus wichtigem Grund ablehnen. 3. Ja Liebe Grüße NB


Ryberia_16

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Hallo Luisa, soweit ich weiß sieht es wie folgt aus: 1. Du kannst es in den EZ Antrag mit aufnehmen, damit dein AG schon mal weiß, was du vorhast. Du kannst dich aber auch spontan entscheiden, ob und wann du Teilzeit arbeiten möchtest, allerdings wird dir dein Gehalt auf das EG angerechnet. Maximal darfst du während der EZ 30 Stunden/Woche arbeiten. Wenn du die EZ jedoch frühzeitig beenden möchtest muss dein AG unbedingt zustimmen. 2. Ja, er darf ablehnen. Wenn dein AG keine Teilzeitstellen oder keinen Bedarf hat muss er dir keine anbieten. Jedoch hast du die Möglichkeit bei einem anderen AG eine Teilzeitstelle anzunehmen, wenn diese nicht mehr als 30 Stunden/ Woche beträgt. Da muss aber dein jetziger AG zustimmen, ablehnen kann er eigentlich nur aus betrieblichen Gründen( er hat selbst bedarf an TZ Kräften oder du bewirbst dich bei einer konkurrierenden Firma). 3. Während der EZ ruht dein jetziger Arbeitsplatz. Heißt, eigentlich hast du nur Anspruch an deinen aktuellen Arbeitsplatz zurückzukehren. Dein AG muss dir keine TZ Stelle anbieten, es sei denn, es ist vertraglich vereinbart worden. An deiner Stelle würde ich ganz offen mit deinem AG sprechen, was du dir vorgestellt hast und das du evtl. in der EZ Teilzeit arbeiten möchtest. Die meisten AG sind da sehr kulant und genehmigen eine TZ Stelle für Mütter. Während und auch nach der EZ. Einen generellen Anspruch hast du aber nicht. Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen. Liebe Grüße Ryberia


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