Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anspruch auf Kita-Betreuungszeit trotz länger andauernder Arbeitsunfähigkeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Anspruch auf Kita-Betreuungszeit trotz länger andauernder Arbeitsunfähigkeit?

Sandra T.

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Guten Tag. Meine Frage liest sich etwas umfangreicher .. Und zwar geht es um unsere Kitaplätze bzw zum Anspruch auf die momentane und zukünftige Betreuungszeit. Wir haben für unseren 4.5 jährigen Sohn mit riesigen Kampf einen Kitaplatz bekommen nach unserem Umzug von Hamburg (kitaparadies) in ein kleines Örtchen Schleswig- Holsteins. Unsere 18 Monate alte Tochter geht momentan zur Tagesmutter. Sie hat nun ab Febr.2016 auch einen Krippenplatz bis 15h. Ich arbeite 30h die Woche in der Altenpflege mit wechselnden Schichten. Mein Mann steht momentan noch in einem Beschäftigungsverhältnis, ist aber seit Juni 2015 arbeitsunfähig geschrieben wegen psychischer Krankhei(unter anderem Mobbing am Arbeitsplatz). Sein Arbeitsvertrag soll bald aufgehoben werden und er sucht sich bald möglichst einen neuen Arbeitsplatz wenn seine Therapie abgeschlossen ist. Nun stellt sich bei dem Ganzen meine Frage. Bleibt der Anspruch auf unsere Betreuungsplätze bestehen auch wenn mein Mann nun noch vorerst weiter krank geschrieben ist und noch keine neue Beschäftigung in Aussicht ist ? Wenn die Betreungsplätze nun Futsch gehen deshalb und bei uns in der Gemeinde gibt es nur mit langer Wartezeit Plätze ....dann wäre meine Sorge, wenn mein Mann dann wieder als Hauptverdiener arbeiten gehen würde, ich dann meine Tätigkeit nicht mehr ausführen könnte weil kein 15h Betreungsplatz mehr für die Kinder da wäre.. Wie ist da die Rechtsgrundlage? LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben auf jeden Fall Anspruch auf TZ. Mehr je nach bedarf. Wenn Ihr Mann zuhause ist, ist halt der Bedarf fraglich Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Alles gut. Ihr steht aktuell in Arbeit und somit sind die Plätze sicher. Ob AU oder nicht geht keinen was an. Danach hat er einen neuen Job oder ALG1. Auch da braucht es Betreuung.


Mitglied inaktiv

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Das stimmt soooo nicht. Wenn langfristig AU, dann kann es durchaus Probleme geben. ABER !!!, man hat eh einen Anspruch mindestens auf Halbtagsbetreuung, selbst dann wenn beide Elternteile daheim sind. Und, man kann auch mit den Ämtern sprechen. Bei entsprechender medizinischer Bestätigung kann es sein, das sie das eh durchwinken. War hier bei uns der Fall. bei psychischen Problemen ist es fraglich, ob er die Betreuung zweier Kinder ja stemmen kann


Sternenschnuppe

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Mein Mann war letztes Jahr 18 Wochen Zuhause krank. Das kontrolliert doch keiner. Der Vertrag steht, jederzeit könnte eine Gesundschreibung kommen. Bei uns wusste das sogar die Stadt und keiner sagte was.


Sandra T.

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Danke erstmal für die Antworten.Momentan weiß ja auch keiner daß mein Mann wegen psychischer Probleme krank geschrieben ist und bald sein Arbeitsvertrag ausläuft..sowas hängt man ja nicht gern an die große Glocke..Das Problem ist nur bis spätestens Februar will der kindergarten neue Arbeitsbescheinigungen haben...die kann mein Mann dann vielleicht noch nicht nachweisen....und dann sind die Plätze weg. Kann man sich ein ärztliches Attest ausstellen lassen weil meinem Mann wegen der Erkrankung nicht zumutbar ist die Kinder zu betreuen? Er soll ja auch schnell wieder gesund werden und braucht dazu Ruhe und Zeit für sich bzw hat er ja auch Termine beim Therapeuten.. LG


Sandra T.

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Danke erstmal für die Antworten.Momentan weiß ja auch keiner daß mein Mann wegen psychischer Probleme krank geschrieben ist und bald sein Arbeitsvertrag ausläuft..das Problem ist nur bis spätestens Februar will der kindergarten neue Arbeitsbescheinigungen haben...die kann mein Mann dann vielleicht noch nicht nachweisen....und dann sind die Plätze weg. Kann man sich ein ärztliches Attest ausstellen lassen weil meinem Mann wegen der Erkrankung nicht zumutbar ist die Kinder zu betreuen? Er soll ja auch schnell wieder gesund werden und braucht dazu Ruhe und Zeit für sich bzw hat er ja auch Termine beim Therapeuten.. LG


IngoAC

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Moin, mal eine bescheidene Frage 15h am Tag oder in der Woche? Bei 15h die Woche darf es kein Problem geben, da die Gemeinede 20h mindesten anbieten muß. Bei 15h am Tag dürftet ich Pech haben. LG Ingo


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