Anspruch auf gleiche Stelle nach Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anspruch auf gleiche Stelle nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, vor meiner 11 monatigen Elternzeit war ich als Key Account Manager mit globaler Vertriebsverantwortung tätig. Mit meinem damaligen Vorgesetzten ist die Rückkehr in den Job fixiert worden, nämlich Teilzeit für zwei Jahre bei gleichem Aufgabengebiet. Nun hat mein Vorgesetzter gewechselt und sämtliche Absprachen sind hinfällig. Es wurde mir eine Stelle als Leiterin des Innendienstes angeboten, die qualitativ aber unter der o.g. Stelle angesiedelt ist. Welche rechtlichen Möglichkeiten sehen Sie hier für mich?

Mitglied inaktiv - 25.01.2012, 12:00



Antwort auf: Anspruch auf gleiche Stelle nach Elternzeit

Hallo, entscheidend ist, was im Vertrag steht. Ansonsten steht Ihnen die gleiche o eine vergleichbare Stelle zu. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.01.2012



Antwort auf: Anspruch auf gleiche Stelle nach Elternzeit

Hallo, schauen Sie bitte mal, was im Vertrag steht. Gibt es Zeugen o etwas schriftliches? Ansonsten dürfen Sie nicht schlechter gestellt werden als vor der EZ Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.01.2012



Antwort auf: Anspruch auf gleiche Stelle nach Elternzeit

In meinem Vertrag ist aufgeführt, dass ich im Vertrieb im Außen-und Innendienst beschäftigt bin. Schwerpunkt ist die Betreuung von Key Accounts auf globaler Ebene. In einem zweiten Passus ist allerdings aufgeführt, dass das Aufgabengebiet, soweit betrieblich notwendig durch den AG ergänzt oder verändert werden kann. Um dies auszuschließen, habe ich mit meinem Vorgesetzten zu Beginn meiner Schwangerschaft in einem ergänzenden Papier fixiert zu welchen Bedingungen ich nach der Elternzeit wiederkomme. Diese Bedingungen sind aber nicht ergänzend in den Arbeitsvertrag aufgenommen worden, sondern in einem gesonderten Schreiben festgehalten worden. Dieses Schreiben erkennt mein neuer Vorgesetzter nicht an mit der Begründung eine neue Struktur, neue Wege, aufzubauen und da paße meine "Sonderlocke" nicht rein. Danke für Ihre Hilfe!

Mitglied inaktiv - 26.01.2012, 11:13



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