Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anspruch auf Geschäftswagen nach Elternzeit

Frage: Anspruch auf Geschäftswagen nach Elternzeit

Stefanie.K

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Hallo Bader, ich möchte nach zwei Jahren Elternzeit wieder in meinen Beruf einsteigen. Natürlich muss man mir nicht die gleiche Stelle anbieten, wie vor der Elternzeit. In meinem Vertrag ist Anspruch auf einen Geschäftswagen vermerkt. Diesen hatte ich seit Anfang meiner Beschäftigung. In den zwei Jahren Elternzeit habe ich zu 40 % von zu Hause aus gearbeitet. Hier gab es einen Zusatzvertrag, der mit Beendigung der zwei Jahre auch endet und der alte Vertrag wieder in Kraft tritt. Während dieser Zeit hatte ich natürlichen Geschäftswagen. Wenn man mir jetzt nicht mehr die gleiche Position anbietet, habe ich dann immer noch Anspruch auf ein Auto? Oder ist dies mit der Position gekoppelt? So rein nach dem Motto: benenne den Jobtitel anders und weg ist der Geschäftswagen. Danke und Grüße Stefanie K.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn es im Vertrag steht dùrfen Sie nicht schlechter gestellt werden Liebe Grùsse NB


Steffi2103

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Hallöchen, Ich bin auch von im Außendienst und finde dieses Thema sehr interessant. Da ja das Auto Teil deines Gehaltes ist (vorausgesetzt du darfst ihn privat uneingeschränkt nutzen) müssen sie dir, wenn sie schon kein Auto mehr anbieten sollten, den Wert als Gehalt auszahlen. Sonst wärst du ja benachteiligt. Bei uns gibt's Gott sei dank eine Funktionswagenverordnung in der steht, das wir das Auto während Mutterschutz und Elternzeit behalten können, soweit das normale Maß der Nutzung nicht überschritten wird. Wenn nach der Elternzeit das Auto nicht mehr benötigt wird, wird mir der Betrag als Gehalt ausgezahlt. Gibt es so eine Verordnung bei euch?


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