Hallo ! Also ich habe jetzt noch bis Januar Erziehungsurlaub, bin aber erneut schwanger, der Entbindungstermin liegt im Mai! Meinen Beruf den ich vor dem ersten Kind ausgeübt habe, kann ich aber nicht machen, weil ich , wie beim ersten Kind, sehr viel Probleme Blutungen, vorzeitige Wehen u.so ) in der SS habe und den Beruf an sich als Schwangere nicht ausüben darf ( wegen Nachtdienst , schwer heben, usw...). Jetzt würde mich mein Arzt krank schreiben wenn mein EU rum wäre, jetzt wollte ich fragen, ob ich dann auch Anspruch auf Geld hätte, oder muss man erst nach dem EU eine gewisse Zeit gearbeitet haben, um Anspruch auf Krankengeld zu haben ( war ja dann 3 Jahre daheim!)Danke im Vorraus ! Tanja
Mitglied inaktiv - 15.11.2004, 11:06