Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anspruch auf Elterngeld?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Anspruch auf Elterngeld?

Jane93

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Hallo Frau Bader, Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort...bekomme ich denn nach dem 31.07.17 auch Elterngeld? Mein Vertrag läuft Ende Juli 2017 aus...und der erechnete Geburtstermin ist Mitte April. Bekomme ich dann auch Elterngeld oder bekommt man das nur wenn man einen Vertrag hat der länger ist? Oder richtet sich das Elterngeld nach dem Verdienst der letzten Monate? Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, auch ohne Job bekommt man EG. Es berechnet sich nach dem verdient der letztn 12 Mo vor dem Mutterschutz. Monate mit Arbeitslosengeld 1 zählen als Monate mit 0 € Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Jeder bekommt Elterngeld, selbst dann wenn man keinen Tag gearbeitet hat. Nur die Höhe ist halt eben abhängig davon ob man verdient hat. Für das Eltern Geld entscheiden immer die 12 Monate vor Beantragung, ohne die Monate wo eben Mutterschutzgeld gezahlt wurde oder bei rascher Zweit-Schwangerschaft in denen es volles Elterngeld gab. Nur für den Fall das ihr noch weitere Kinder plant.


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