Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anspruch auf Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Anspruch auf Elterngeld

Sarahelisabeth

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Liebe Frau Bader, ich wollte Sie etwas bezüglich des Elterngeldes fragen. Die Situation ist etwas kompliziert und ich habe mich schon mehrfach beraten lassen und sehr unterschiedliche Informationen erhalten. Mein Freund ist Engländer, ich Deutsche (unverheiratet). Wir beide arbeiten in Ägypten, ich bei einer deutschen Institution, er bei einer internationalen - haben aber beide einen ägyptischen Lokalvertrag (dies hat vor allem mit den pol-rechtlichen Umständen zu tun). Parallel arbeiten wir beide an unserer Dissertation. Ich bin also auch an einer deutschen Universität immatrikuliert (wäre aber BAFÖG berechtigt, da älter als 30), aber habe keinen Wohnsitz in Deutschland gemeldet (sei 2011). Ich habe auch noch nie auf einem deutschen Vertrag gearbeitet und war auch nie in der Lage Sozialabgaben zu tätigen. Nun wollte ich wieder nach Deutschland zurückkehren, da ich aber schwanger bin und fürchte, dass in Deutschland dann nur die Hartz IV Option wartet, habe ich beschlossen meinen Arbeitsvertrag in Ägypten zu verlängern und dann in Mutterschutz (3 Mon) zu gehen. Nach dem Mutterschutz möchte ich dann aber auf jeden Fall wieder nach Deutschland (etwa im September/Oktober). Wäre ich denn überhaupt Elterngeld berechtigt, bzw. was müsste ich tun, um berechtigt zu sein? Könnte ich mich einfach wieder in Deutschland melden und dann nach Ägypten meine Stelle fortsetzen bis zum Mutterschutz und parallel schon das Elterngeld bekommen? Ich habe auf einer halben Stelle gearbeitet und 1500 EUR verdient. Es würde mich sehr freuen, wenn Sie mir weiterhelfen können. Wenn Sie noch Informationen benötigen, geben Sie mir gerne Bescheid. Sarah


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können EG bekommen, wenn Sie im Rahmen eines in Deutschland bestehenden Beschäftigungsverhältnisses zeitlich begrenzt ins Ausland entsandt wurden oder bei einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung arbeiten. Liebe Grüße NB


Sarahelisabeth

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Liebe Frau Bader, vielen herzlichen Dank. Noch eine Nachfrage: Ich arbeite für eine zwischenstaatliche Einrichtung in Ägypten, aufgrund der Rechtslage konnte ich aber keinen Entsandtenvertrag erhalten, sondern nur einen Lokalvertrag. Könnte ich dies in irgendeiner Form geltend machen beim Amt für Elterngeld? Indem ich ein Formular der Deutschen Botschaft organisiere, dass dies bestätigt oder ähnliches? Mit herzlichen Grüßen, Sarah


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