Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anspruch auf Elterngeld: entsandte Auslandsmitarbeiterin, steuerbefreit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Anspruch auf Elterngeld: entsandte Auslandsmitarbeiterin, steuerbefreit

PIAsan

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Liebe Frau Bader, Ich arbeite seit Jahren als entsandte Auslandsmitarbeiterin einer deutschen Firma in Mosambik, Afrika und habe Sozialabgaben entrichtet. (Arbeitslosen, Rente ). Ich bin allerdings steuerbefreit. Mein Vertrag ist befristet bis Ende 2016 und ich bin schwanger, Das Baby soll Mitte Oktober kommen. Ich plane bereits im Juni nach Deutschland zu zurueck zu ziehen und dort erst mal zu bleiben. Ich habe bis jetzt widerspruechliche Infos zu Elterngeldanspruch gefunden. Zum einem, dass nur Anspruch auf Minimalsumme (300 EUR) besteht, da ich keine Steuern in Deutschland entrichtet habe, zum anderen, dass ich as Entsandte vollen Anspruch habe, berechnet nach meinem Gehalt der letzten 12 Monate. Ich mache mir etwas Sorgen, da ich von 300 EUR plus Kindergeld nicht werde leben koenen. Ich wuerde mich sehr freuen, wenn Sie mir ein kurzes Feedback geben koennten. Beste Gruesse aus Mosambik Pia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, wenn Sie Beschäftigte sind, die im Rahmen eines in Deutschland bestehenden Beschäftigungsverhältnisses zeitlich begrenzt ins Ausland entsandt wurde. Entwicklungshelfer? Wo zahlen Sie denn Abgaben? Liebe Grüße NB


PIAsan

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Liebe Frau Bader, danke fuer das schnelle Feedback! Die Sozialabgaben entrichtet meine Arbeitgeber fuer mich in Deutschland. Ich bin nicht Entwicklungshelferin (in deren Fall betraegt die Bemessungsgrundlage leider nur um die 700 EUR), sondern habe ein gutes Gehalt, dass mich von der Hoehe her zum Hoechstsatz Elterngeld berechtigen wuerde. Spielt es in meinem Fall durch die Entsendung und Entrichtung der Sozialabgaben in Deutschland also keine Rolle, dass ich seit Jahren keine Steuern bezahle und ich kann mit dem Hoechstsatz rechnen. Besten Dank Ihnen nochmals Pia


PIAsan

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Liebe Frau Bader, kann ich Sie noch um eine kurzes Feedback bitten aufgrund der Zusatzinfos in dem Post davor, mich wuerde noch dringend interessieren: 1) Spielt es in meinem Fall durch die Entsendung und Entrichtung der Sozialabgaben in Deutschland also keine Rolle, dass ich seit Jahren keine Steuern bezahle? 2) kann mit dem Hoechstsatz Elterngeld rechnen? Besten Dank Ihnen Pia


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