Jessy22884
Hallo. Ich hoffe mir kann jemand Klarheit in meinen Verwirrten Kopf bringen. Meine Tochter ist am 16.06.2014 geboren. Ich habe in der Zeit vom 15.1.15 bis 31.07.2015 Elterngeld bekommen und bin nir auf 400€ arbeiten gegangen. Jetzt ist es so das mein Arbeitgeber mich grundlos gekündigt hat was jetzt auch noch vorm Anwalt geht... Hab ich noch Anspruch auf Elterngeld wenn ich jetzt wieder zu Hause bleibe? Ich muss dazu sagen dass ich seit dem 1.8.15 einen Kita Platz habe und Angst habe dass ich den abgeben muss...
Hallo, Nein. Sie haben noch nicht mal Anspruch auf Elternzeit. Liebe Grüße NB
SumSum076
Elterngeld gibt es bis zum 14. Lebensmonat. Gruß Sabine
mellomania
bist du der vater? warum hat dein elterngeldbezug so spät angefangen? ich blick das gerade nicht
Mitglied inaktiv
Nein EG ist eh durch. Das gibt es nur bis zum 14ten Lebensmonat. EZ ebenso, außer du hast dir die EZ aufheben lassen. Was aber auch ohne Relevanz wäre, da ein neuer AG nicht verpflichtet wäre sich daran zu halten was du mit dem alten ausgemacht hast. KiTa-Platz wäre egal, aber für alles andere ist eben das Kind bereits zu alt. Es kann aber sein das du trotzdem nur noch einen Halbtagesplatz bekommst weil du ja arbeitslos bist. Auch halbtägige Betreuung hast du aber IMMER Anspruch sobald das Kind seinen ersten Geburtstag hatte. Da ist es egal ob d daheim bist, arbeitest, EG beziehst oder sonst was.
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