Mitglied inaktiv
Ende des Jahres endet mein Erziehungsurlaub. Nun hat mein Arbeitgeber (ein katholisches KH) mir mitgeteilt, daß es an meinem alten Arbeitsplatz keine Arbeit mehr für mich gäbe, weil die Schwangerschaftsvertretung einen festen Vertrag bekommt, zum gleichen Termin an dem ich auch zurückkomme. Ich müßte jetzt also irgendwo anders im KH arbeiten. Okay, soweit ist das wohl korrekt, man hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Platz, sondern nur auf "Arbeit" überhaupt. Meine Arbeitszeit beträgt Mo - Fr. von 8.30 bis 14.30 Uhr (dieses ist in einen Nachtrag im Vertrag festgelegt worden mit dem Zusatz, gültig ausser in krankheits- und urlaubsfällen). Für diese Zeit habe ich meine Tochter auch im Kiga angemeldet. Nun ist es so, daß an den neuen Platz Arbeitszeiten im Schichtdienst von 5.45 bis 19.00 zu bestzen sind, auch am Sa und So. Heute teilte mir mein AG dann mit: Ach wir haben schon eine gute Lösung gefunden, sie arbeiten jeden Samstag und Sonntag, dann haben wir schon mal viele Stunden untergebracht. Das ist meine Frage, darf der AG eine "neue" Mitarbeiterin einstellen (zu normalen Bürozeiten) und meine Arbeitszeitvereinbarung im gleichen Zug einfach ausser Kraft setzen? LG Claudi Das KH hat ca. 170 Mitarbeiter.
Hallo, Sie haben einen festen Vertrag mit festen Zeiten. Das kann der AG nicht einseitig ändern. Dazu muss er eine Änderungskündigung aussprechen. Und da kommt dann die Sozialauswahl ins Spiel. Da gibt es die Kriterien Alter-Kinder-Betriebszugehörigkeit die abgewägt werden müssen. Gruß, NB
Ähnliche Fragen
Hallo liebe Frau Bader! Erstmal die Frage ob ich es richtig verstanden, dass jede Mutter Anspruch auf Elterngeld hat unabhängig davon ob sie vor der Geburt arbeitslos, Schülerin oder Studentin, in Voll- oder Teilzeit beschäftigt ist? Berechnet sich das Elterngeld auch bei Teilzeitbeschäftigten nach dem durchschnittlichen Nettolohn der letzten 12 ...
Guten Tag Frau Bader, nach der Elternzeit hat man bei Betrieben mit mehr als 15 Angestellten ja Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit. Müssen diese 15 Angestellten alle in Vollzeit beschäftigt sein? In meinem Betrieb ist es so, dass nur 8 Vollzeitkräfte + 1 Azubi angestellt sind, der Rest (8 Stück) in Teilzeit arbeiten. Ich habe eigentl ...
Hallo Frau Bader, ich danke Ihnen für Ihre Hilfe immer mal wieder, das Forum ist hier für alle Belange sehr sehr hilfreich und ich bin dafür sehr dankbar. Nun ist es so, dass ich ab dem 7. Lebensmonat meines Sohnes wieder für 15h/Woche arbeiten möchte, meine Vorgesetzte stimmt dem auch absolut zu (ist sogar sehr froh) und stimmt mit mir übere ...
Sehr geehrte Frau Bader, bezeht sich der zweimalige Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit auf die gesamte Elternzeit oder individuell auf jeden Zeitabschnitt? Konkret: Angenommen, im ersten Abschnitt wird anfangs die Arbeitszeit auf 20h/Woche reduziert, dann auf 30 h/Woche geändert. Was wären dann die Optionen in einem späteren Zeitabschn ...
Liebe Frau Bader, ich habe große Fragezeichen im Bezug auf das Elterngeld. Ich habe ein solides Einkommen rund 65k und mein Freund und Vater des Kindes hatte bis Juni 2024 einen sehr gut bezahlten Job mit einem Einkommen rund 300k im Jahr. Jedoch wurde er gekündigt und wurde freigestellt, bezieht aber noch bis Juni 2025 Gehalt. Danach meldet e ...
Hallo Frau Bader, Nach Ende der elternezeit gehe ich seit September 24 wieder arbeiten. Vorab wurde telefonisch geklärt wie und zu welchen Zeiten ich wieder komme. Abgemacht war von 8-12:30 da ich ja mittags meine Tochter zuhause betreuen muss/ möchte! Nun verlangt mein Arbeitgeber dass ich flexibel einsetzbar sein muss und soll zusätzlich mitt ...
Hallo, ich hab da mal eine Frage. Seit Ende Mai befinde ich mich im Mutterschutz. Im Juni bekommen wir Urlaubsgeld bezahlt. In meinem vertrag steht folgendes: "die Arbeitnehmerin erhält zusätzliches Urlaubsgeld i. H. v. 50% eines Monatsgehaltes. Scheidet die Arbeitnehmerin im laufe eines urlaubjahres aus, ist überzahltes Urlaubsgeld zu ersta ...
Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.) Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...
Hallo! Ich war ab 2016 durchgängig Vollzeit beschäftigt bis ich dann 02/21 ins Beschäftigungsverbot kam und Juli 21 mein erstes Kind kam. Danach war ich in Elternzeit, bin erneut schwanger geworden und habe meine Elternzeit zu Beginn Mutterschutz meines 2. Kindes, welches im Juni 23 zur Welt kam, beendet. Danach wieder Elternzeit bis 08/2025. Ab 0 ...
Hallo, ich bin auf Grund einer Erkrankung nicht erwerbsfähig und beziehen eine volle Erwerbsminderungsrente. Meine Frau arbeitet in Vollzeit. Wir leben in Mecklenburg-Vorpommern und haben momentan einen Teilzeitplatz für unseren Sohn. Nun meine Frage, was für ein Kita-Platz und später Hortplatz würde uns zustehen? Da meiner Auffassung ein ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit