Frage: Anspruch auf Arbeitszeit?

Ende des Jahres endet mein Erziehungsurlaub. Nun hat mein Arbeitgeber (ein katholisches KH) mir mitgeteilt, daß es an meinem alten Arbeitsplatz keine Arbeit mehr für mich gäbe, weil die Schwangerschaftsvertretung einen festen Vertrag bekommt, zum gleichen Termin an dem ich auch zurückkomme. Ich müßte jetzt also irgendwo anders im KH arbeiten. Okay, soweit ist das wohl korrekt, man hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Platz, sondern nur auf "Arbeit" überhaupt. Meine Arbeitszeit beträgt Mo - Fr. von 8.30 bis 14.30 Uhr (dieses ist in einen Nachtrag im Vertrag festgelegt worden mit dem Zusatz, gültig ausser in krankheits- und urlaubsfällen). Für diese Zeit habe ich meine Tochter auch im Kiga angemeldet. Nun ist es so, daß an den neuen Platz Arbeitszeiten im Schichtdienst von 5.45 bis 19.00 zu bestzen sind, auch am Sa und So. Heute teilte mir mein AG dann mit: Ach wir haben schon eine gute Lösung gefunden, sie arbeiten jeden Samstag und Sonntag, dann haben wir schon mal viele Stunden untergebracht. Das ist meine Frage, darf der AG eine "neue" Mitarbeiterin einstellen (zu normalen Bürozeiten) und meine Arbeitszeitvereinbarung im gleichen Zug einfach ausser Kraft setzen? LG Claudi Das KH hat ca. 170 Mitarbeiter.

Mitglied inaktiv - 21.08.2006, 20:45



Antwort auf: Anspruch auf Arbeitszeit?

Hallo, Sie haben einen festen Vertrag mit festen Zeiten. Das kann der AG nicht einseitig ändern. Dazu muss er eine Änderungskündigung aussprechen. Und da kommt dann die Sozialauswahl ins Spiel. Da gibt es die Kriterien Alter-Kinder-Betriebszugehörigkeit die abgewägt werden müssen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.08.2006



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