Sinna
Guten Tag Frau Bader, nach der Elternzeit hat man bei Betrieben mit mehr als 15 Angestellten ja Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit. Müssen diese 15 Angestellten alle in Vollzeit beschäftigt sein? In meinem Betrieb ist es so, dass nur 8 Vollzeitkräfte + 1 Azubi angestellt sind, der Rest (8 Stück) in Teilzeit arbeiten. Ich habe eigentlich geplant 3 Jahre Elternzeit zu nehmen und nach einem Jahr auf 20 Std. zu arbeiten bis die Elternzeit vorbei ist. Vielen Dank im Voraus
Hallo, Arbeitnehmer haben nur dann einen Anspruch auf Verringerung der Wochenarbeitszeit, wenn der Arbeitgeber - unabhängig von der Zahl der Auszubildenden - in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Dabei werden Teilzeitbeschäftigte nicht nur anteilig, sondern voll gezählt Liebe Grüße NB
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Hallo liebe Frau Bader! Erstmal die Frage ob ich es richtig verstanden, dass jede Mutter Anspruch auf Elterngeld hat unabhängig davon ob sie vor der Geburt arbeitslos, Schülerin oder Studentin, in Voll- oder Teilzeit beschäftigt ist? Berechnet sich das Elterngeld auch bei Teilzeitbeschäftigten nach dem durchschnittlichen Nettolohn der letzten 12 ...
Hallo Frau Bader, ich danke Ihnen für Ihre Hilfe immer mal wieder, das Forum ist hier für alle Belange sehr sehr hilfreich und ich bin dafür sehr dankbar. Nun ist es so, dass ich ab dem 7. Lebensmonat meines Sohnes wieder für 15h/Woche arbeiten möchte, meine Vorgesetzte stimmt dem auch absolut zu (ist sogar sehr froh) und stimmt mit mir übere ...
Sehr geehrte Frau Bader, bezeht sich der zweimalige Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit auf die gesamte Elternzeit oder individuell auf jeden Zeitabschnitt? Konkret: Angenommen, im ersten Abschnitt wird anfangs die Arbeitszeit auf 20h/Woche reduziert, dann auf 30 h/Woche geändert. Was wären dann die Optionen in einem späteren Zeitabschn ...
Hallo, ich habe erfahren, dass ab Aug 2026 alle neuen Grundschüler ein Recht auf OGS Betreuung haben. Können Sie mir sagen, ob spätestens dann auch die 2. Klässler ein Recht auf die Betreuung haben? Oder kann es im schlimmsten Fall passieren, dass 2., 3. und 4. Klässler ihren Platz verlieren, damit der Rechtsanspruch der Erstklässler er ...
Guten Tag, Ich bin im Mai ins Beschäftigungsverbot gegangen (Pflegeberuf), mein Sohn ist schon auf der Welt und bis einschließlich heute dem 28.11.2024 bin ich im Mutterschutz.. Meine Kollegen haben Weihnachtsgeld erhalten ich allerdings nicht.. Im Vertrag steht freiwillige Sonderzahlung.. Habe ich trotz oben genannter Gründe Anspruch ...
Liebe Frau Bader, ich habe große Fragezeichen im Bezug auf das Elterngeld. Ich habe ein solides Einkommen rund 65k und mein Freund und Vater des Kindes hatte bis Juni 2024 einen sehr gut bezahlten Job mit einem Einkommen rund 300k im Jahr. Jedoch wurde er gekündigt und wurde freigestellt, bezieht aber noch bis Juni 2025 Gehalt. Danach meldet e ...
Hallo Frau Bader, Nach Ende der elternezeit gehe ich seit September 24 wieder arbeiten. Vorab wurde telefonisch geklärt wie und zu welchen Zeiten ich wieder komme. Abgemacht war von 8-12:30 da ich ja mittags meine Tochter zuhause betreuen muss/ möchte! Nun verlangt mein Arbeitgeber dass ich flexibel einsetzbar sein muss und soll zusätzlich mitt ...
Hallo, ich hab da mal eine Frage. Seit Ende Mai befinde ich mich im Mutterschutz. Im Juni bekommen wir Urlaubsgeld bezahlt. In meinem vertrag steht folgendes: "die Arbeitnehmerin erhält zusätzliches Urlaubsgeld i. H. v. 50% eines Monatsgehaltes. Scheidet die Arbeitnehmerin im laufe eines urlaubjahres aus, ist überzahltes Urlaubsgeld zu ersta ...
Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.) Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...
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